Lärmaktionsplanung
Fortschreibung 2018 bis 2020
Einführung
Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz geben hierzu lediglich Mindestanforderungen für den Lärmaktionsplan und die Form der Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Mindestanforderungen sind:
- eine Bewertung der Lärmsituation im Ballungsraum Pforzheim,
- eine Darstellung der vorhandenen oder bereits geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
- ein Maßnahmenkatalog für die nächsten Jahre, einschließlich langfristiger Strategie,
- Aussagen zu Kosten und Nutzen,
- Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Dabei sind Maßnahmen der Verkehrsplanung und der Raumordnung, auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, eine Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, die Verringerung der Schallübertragung sowie verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize in Betracht zu ziehen.
Frühzeitigen Beteiligung
Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung, insbesondere der Überschreitung der für den vordringlichen bzw. den kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf empfohlenen Pegel von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht in mehreren Stadtteilen von Pforzheim, war es erforderlich, den Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim vom 29.06.2010 fortzuschreiben.
Nachdem sich bei der Lärmkartierung 2017 erneut herausgestellt hat, dass der Straßenverkehr der größte Lärmverursacher ist, sind weitere Maßnahmen in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Verringerung des Straßenverkehrslärms zu prüfen, beispielsweise
- verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. Verkehrsverlagerungen, Reduzierung des LKW-Anteils),
- verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Beschränkung der Geschwindigkeit, Verkehrsberuhigungen),
- bauliche Maßnahmen (z.B. Kreisverkehre),
- Lärmschutzeinrichtungen an Straßen,
- Schallschutzfenster.
Darüber hinaus waren ruhige Gebiete zu identifizieren und auszuweisen. Ruhige Gebiete sind zum einen großflächigere Landschaftsräume außerhalb der Bebauung, die der Erholung dienen und im Kernbereich der Flächen eine Lärmbelastung (L DEN) von ≤ 55 dB(A) aufweisen und zum anderen innerstädtische Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion, die von der Bevölkerung unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung als ruhig empfunden werden. Ziel der Ausweisung ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan war es, diese Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Auch bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans war die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen, insbesondere durch Mitwirkung an der Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, durch Anhörung über Maßnahmenvorschläge und durch Unterrichtung über getroffene Entscheidungen. Dabei sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen und die Ergebnisse der Mitwirkung zu berücksichtigen.
In Ermangelung verbindlicher Vorgaben für die Durchführung der Lärmaktionsplanung war in Pforzheim vorgesehen, das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans an das Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch anzulehnen und ggf. um weitere Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen. Hierdurch sind die Einbeziehung der gemeinderätlichen Gremien sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit angemessen sichergestellt.
Für weitergehendere Informationen steht Ihnen gerne das Amt für Umweltschutz, Luisenstr. 29, 75172 Pforzheim, Tel. (0 72 31) 39 11 92 zur Verfügung. Hier liegen auch die Strategischen Lärmkarten während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8 – 12 und 14 – 16 Uhr sowie Donnerstag bis 18 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Offenlage
Nach Veröffentlichung der Lärmkarten im Februar 2018 fand ab Mai 2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung statt (siehe dortiger Abschnitt). Dabei gingen zahlreiche Maßnahmenvorschläge aus der Bevölkerung ein. Parallel wurde unter der Federführung des mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragten Ingenieurbüros Modus Consult eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, die zum einen mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung an den betreffenden Straßen ausgewählt sowie Vorschläge für die Ruhigen Gebiete erarbeitet hat und zum anderen die eingegangen Maßnahmenvorschläge der Bürgerinnen und Bürger geprüft und rechtlich /fachlich abgewogen hat.
Hieraus ist ein Konzept mit Maßnahmenvorschlägen und Vorschläge für die Ruhigen Gebiete entstanden, das nach Abschätzung des Lärmminderungspotentials und des Nutzen-Kosten-Verhältnisses und einstimmiger Beschlussfassung im zuständigen Planungs- und Umweltausschuss im Rahmen der Offenlage vorgestellt wurde. Dabei bestand für die Öffentlichkeit im Herbst 2019 die Möglichkeit, sich an der weiteren Ausarbeitung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und Anregungen und Bedenken zu den Vorschlägen bzw. weitere Vorschläge vorzubringen.
Maßnahmenvorschläge
Die Maßnahmenvorschläge unterteilen sich dabei in drei Planfälle / Maßnahmentypen:
Planfall 1: bauliche Maßnahmen
- B 462 Westtangente Pforzheim, 1. Bauabschnitt zwischen Autobahnausfahrt Pforzheim-West und Dietlinger Straße: dieser Bauabschnitt war zum Zeitpunkt der Lärmkartierung noch nicht fertig gestellt und kann deshalb als Maßnahme aufgeführt werden. Der 2. Bauabschnitt wird in der nächsten Fortschreibung der Lärmaktionsplanung berücksichtigt.
- BAB A 8, 6-streifiger Ausbau zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Ost/Süd
- Schließung des Schlossbergs
- Lärmschutzwand an der B 10 im Bereich des Eutinger Talwegs
- Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwand an der Georg-Feuerstein-Straße
- Lärmschutzwand an der Büchenbronner Straße zwischen Libellenweg und Auf der Rotplatte
Planfall 2 a: Temporeduzierung ganztags
Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Betroffenen sind zusätzlich zu den lärmmindernden Fahrbahnbelägen (siehe unten) nahezu flächendeckend Temporeduzierungen erforderlich. In der Regel ist die Temporeduzierung dabei ganztägig vorzusehen, da sowohl der Ganztagesindex als auch der Nachtindex deutlich im gesundheitskritischen Bereich liegt.
Planfall 2 b: Temporeduzierung nachts
Temporeduzierungen nachts werden insbesondere dort vorgesehen, wo die Ergebnisse der Lärmkartierung eine ganztägige Temporeduzierung nicht rechtfertigt bzw. die Lärmbelastung insbesondere in der Nachtzeit auftritt.
Planfall 3: lärmmindernde Fahrbahnbeläge
Durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge kommt es insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmbelastung und zu einer spürbaren Entlastung einer Vielzahl an Betroffenen. Wie der Tabelle 3 des Zwischenberichts entnommen werden kann, reicht diese Maßnahme allein jedoch nicht aus, um bei vielen Betroffenen die Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung zu unterschreiten, so dass zusätzlich Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich sind. Darüber hinaus handelt es sich um einen Maßnahmentyp, der in der Regel nur bei einer sowieso anstehenden Sanierung des Fahrbahnbelags greift, weshalb die Realisierung sich über viele Jahre hinzieht. Eine kurz- bis mittelfristige Lärmminderung ist damit deshalb nicht bzw. nur für einzelne Straßenzüge zu erreichen. In der Regel ist deshalb zusätzlich eine Temporeduzierung zur kurzfristigen Entlastung vorzusehen.
Weitere, mögliche Maßnahmen im Straßenverkehr wurden geprüft und auf ihre Anwendbarkeit in Pforzheim bewertet (siehe hierzu die entsprechenden Ausführungen im Zwischenbericht).
Ruhige Gebiete
Bezüglich der ruhigen Gebiete wurden 3 Kategorien definiert:
- Ruhiger Landschaftsraum
Große zusammenhängende Freiflächen im Stadtgebiet oder Flächen am Ortsrand im Übergang zur freien Landschaft, die einen durchgängig erlebbaren Naturraum bilden, z.B. Friedhöfe. - Stadtoase
Kleinere innerstädtische oder siedlungsnahe Erholungs- und Freiflächen in fußläufiger Entfernung mit hoher Aufenthaltsqualität, z.B. Parkanlagen. - Ruhige Achse
Wichtige Fahrrad- und Fußwegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen mit Erholungs- und/oder Verbindungsfunktion, z.B. entlang der Flussläufe.
Näheres zu dem Konzept mit Maßnahmenvorschlägen und Vorschläge für die Ruhigen Gebiete kann dem unten stehenden Zwischenbericht entnommen werden.
Zwischenbericht als PDF-Datei (ca. 1 MB)
Die Offenlage des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans fand im Herbst 2019 statt. Während der Offenlage gingen an die 100 Rückmeldungen aus der Bevölkerung und 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Die betroffenen Einwohner forderten dabei nahezu einhellig Tempobeschränkungen, damit verbunden Geschwindigkeitskontrollen, lärmarme Fahrbahnbeläge sowie vereinzelt Fahrverbote, lärmarme Busse, Lärmschutzwände und Kreisverkehre. Bei den Trägern öffentlicher Belange wurde überwiegend Zustimmung zu der Fortschreibung signalisiert, die ÖPNV-Verkehrsträger regten darüber hinaus an, noch die Auswirkungen der vorgeschlagenen Tempo 30 – Strecken auf den innerstädtischen Busverkehr näher zu untersuchen.
Für weitergehendere Informationen steht Ihnen gerne das
Amt für Umweltschutz, Luisenstr. 29, 75172 Pforzheim, Tel. +49 (0) 7231 39-11 92 zur Verfügung.
Endbericht
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher Belange (siehe Abschnitt Offenlage) wurden ausgewertet, bewertet und abgewogen. Nachdem sich die durch den Straßenverkehr verursachten Umweltprobleme (Lärm, Luft) ohne einen attraktiven ÖPNV nicht lösen lassen, wurden die Bedenken der ÖPNV-Verkehrsträger zum Anlass genommen, die Auswirkungen der Tempo 30 – Strecken auf den Busverkehr näher untersuchen zu lassen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen nahezu vernachlässigbare Auswirkungen auf den Busverkehr, insbesondere auf die Umlaufzeiten der Busse, haben. Die Bedenken der Verkehrsträger konnten insoweit ausgeräumt und die Fortschreibung des Lärmaktionsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Bei den anschließenden Beratungen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in den Ortschaftsräten, den gemeinderätlichen Gremien und im Gemeinderat wurden nochmals Änderungen an dem vorgeschlagenen Maßnahmenplan vorgenommen. Insbesondere wurde die Schließung des Schlossbergs und ein Ruhiges Gebiet in Huchenfeld aus dem Maßnahmenplan herausgenommen sowie an einigen Straßenzügen, z.B. dem Innenstadtring, einzelnen Autobahnumleitungsstrecken und Einfallsstraßen sowie ausgewählten, das Stadtgebiet querenden Bundesstraßen, aufgrund der Verkehrsbedeutung tagsüber Tempo 50 und nachts Tempo 30 beschlossen. Die letztendlich beschlossenen Maßnahmen sind als Planfall 5 im Übersichtsplan 38 und in Tabelle 11 zusammenfassend des Abschlussberichts dargestellt.
Der Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat erfolgte am 15.12.2020. Der beschlossene Abschlussbericht mit Plänen und Tabellen kann hier eingesehen werden.
Für weitergehendere Informationen steht Ihnen das Amt für Umweltschutz, Luisenstr. 29, 75172 Pforzheim, Tel. +49 (0) 7231 39-11 92 gerne zur Verfügung.