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Vermessung & Geoinformation

Themenbereiche

Grundbucheinsichtsstelle

Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Maulbronn

Am 13.01.2014 wurde das staatliche Grundbuchamt Pforzheim aufgehoben und die Zuständigkeit auf das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Maulbronn übertragen.

Als Ausgleich hat die Stadt Pforzheim zum 13.01.2014 als freiwilligen Service eine Grundbucheinsichtsstelle beim Vermessungs- und Liegenschaftsamt eingerichtet. Personen mit berechtigtem Interesse können dort Einsicht in die elektronischen Grundbücher nehmen und Auszüge erhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundbucheinsichtsstelle eine reine Auskunftstelle ist und keinerlei Aufgaben des Grundbuchamts ausführen kann. So können z.B. nachfolgend aufgeführte Aufgaben weiterhin nur vom Grundbuchamt durchgeführt werden:

  • Das Vornehmen von Änderungen in den Grundbüchern kann ausschließlich durch das Grundbuchamt erfolgen. Meist handelt es sich um Änderungen, die durch einen notariellen Vertrag im Grundbuch vermerkt werden sollen, wie z.B. Eigentumsumschreibungen nach Verkauf, Eintragung von Wege-, Kanal- und Nießbrauchsrechten, sowie Eintragung und Löschung von Grundschulden. Auch die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen wird über Wohnungs-/Teileigentumsrechte durch das Grundbuchamt eingetragen. Allerdings ist nicht immer ein notarieller Vertrag notwendig. Wenn z.B. das Vermessungsamt Gebäudeaufnahmen durchführt und dies zu Änderungen im Grundbuch führt (meist Änderungen der Lagebezeichnung), ist dies durch das Grundbuchamt von Amts wegen einzutragen. Im Todesfall eines Eigentümers erfolgt die Eigentumsumschreibung aufgrund eines Erbscheins und eine Eigentumsumschreibung wegen einer Zwangsversteigerung erfolgt durch Zuschlagbeschluss des Vollstreckungsgerichtes.

Auch die Einsichtnahme in die Grundakten ist nur über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Maulbronn möglich. Die Grundakten können alternativ auch direkt beim Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim eingesehen werden. Dort sind sämtliche Grundakten eingelagert. Die Grundakte enthält alle Urkunden und Schriftstücke, die mit dem zugehörigen Grundbuch zusammenhängen, so z.B. Kaufverträge, Teilungserklärungen, Eintragungsbewilligungen u.ä.

Wichtige Adressen

Amtsgericht Maulbronn
-Grundbuchamt-
Frankfurter Straße 52
75433 Maulbronn
Tel.: 07043/9578-0
Fax: 07043/9578-199
E-Mail: poststelle(at)gbamaulbronn.justiz.bwl.de

Grundbuchzentralarchiv
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Telefon: 07154 17820 500
E-Mail: gbza(at)la-bw.de

Gebühren

  • Einsichtnahmen sind gebührenfrei
  • pro Grundbuchauszug unbeglaubigt 10,-€
  • pro Grundbuchauszug beglaubigt 20,-€

Liegenschaftskataster

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis von Geobasisinformationen darlegt, kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

Ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters – Liegenschaftskarte genannt – wird als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Flurstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.

Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben.

Sie erhalten folgende Auskünfte per E-Mail oder auf Papier:

Auszüge aus der Liegenschaftskarte


In ihnen sind die Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude und Nutzungsarten enthalten.
Erhältlich als PDF-Datei, Papier oder DXF-Datei

Flurstücksbeschriebe


Zur Beschreibung der Flurstücke gehören die Fläche, die Lagebezeichnung (z.B. Straße und Hausnummer) und die Nutzungsart. Angaben über Eigentumsverhältnisse und Bodenschätzungsergebnisse werden nachrichtlich geführt.
Erhältlich als PDF-Datei oder Papier

Auszüge aus den Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters


Digitale Daten im Datenformat NAS (erhältlich mit und ohne Eigentümerangaben)

Auszüge aus Veränderungsnachweisen


Erhältlich als PDF-Datei oder Papier

Kosten / Gebühren

Die Höhe der Gebühren für sämtliche Auszüge ist abhängig vom Format und Umfang des Inhalts des jeweiligen Auszuges und richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis (GebVO MLR) auf Grundlage der Gebührenordnung des Landes Baden-Württemberg.

Derzeit beträgt z.B. die Gebühr für Auszüge aus der Liegenschaftskarte (im PDF-Format oder auf Papier) im Format DIN A 4: 25 € oder im Format DIN A 3: 30 €. Die Gebühr für Flurstücksbeschriebe beträgt je abgegebener Seite, d.h. je Flurstück, derzeit 2,00 €; Mindestgebühr 15 €.

Für beglaubigte Katasterauszüge fallen 100 % Mehrkosten an!

Gebühren für digitale Daten auf Anfrage.

Katastervermessungen & Grenzfeststellungen

Flurstückszerlegung

Sollen Teile eines Flurstücks veräußert werden, ist eine Vermessung des Flurstücks erforderlich, bei der die neuen Grenzen festgelegt und bei Bedarf in der Örtlichkeit mit amtlichen Grenzzeichen abgemarkt werden. Die neuen Flurstücksteile werden mit neuen Flurstücksnummern versehen und die Flächen berechnet.

Es wird eine Urkunde –Fortführungsnachweis- ausgefertigt, die der Notar und das Grundbuchamt zum Vollzug der Flurstücksteilung benötigen. Die Veränderungen werden im Liegenschaftskataster fortgeführt.

Aufgrund einer Änderung des Vermessungsgesetzes darf die Stadt Pforzheim als Untere Vermessungsbehörde seit dem 1.7.2011 Flurstückszerlegungen unter anderem nur noch dann durchführen, wenn die Stadt Eigentümerin des Grundstücks ist oder die Stadt Interesse am Erwerb des Grundstücks bzw. eines Grundstücksteils hat. Ansonsten dürfen Flurstückszerlegungen nur noch durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt werden.

Auf der Internetseite des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung http://www.lgl-bw.de befindet sich eine aktuelle Liste aller in Baden-Württemberg zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sortiert nach Postleitzahlen.

Flurstücksverschmelzung

Flurstücke, die aneinander grenzen und auf der gleichen Gemarkung liegen, sowie örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, werden zu einem Flurstück mit einer Flurstücksnummer zusammengefasst.

Voraussetzung dafür ist, dass die Flurstücke im gleichen Eigentum stehen und nicht, oder gleichermaßen belastet sind.

Kosten / Gebühren

Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Flurstücke, der neuen Grenzpunkte sowie dem Bodenwert.
Flurstücksverschmelzungen sind gebührenfrei.

Gebäudeaufnahme

Allgemeine Informationen

Alle Gebäude unterliegen nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg der Einmessungspflicht. Gebäudeaufnahmen können von Amts wegen, d.h. ohne Auftrag des Eigentümers eingemessen und im Liegenschaftskataster fortgeführt werden. Die Gebühr ist vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Kosten / Gebühren

Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.

Die Gebühren für Gebäudeaufnahmen sind gestaffelt und richten sich nach den Baukosten des Gebäudes sowie nach der Anzahl der aufgenommenen Gebäude. Gebäude die vor dem 01.01.1980 fertig gestellt wurden, werden gebührenfrei eingemessen.

Grenzfeststellung / Grenzprüfung

Allgemeine Informationen

Bei Grenzfeststellungen werden die Grenzpunkte der Flurstücksgrenzen vor Ort auf ihre Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster überprüft und gegebenenfalls neu abgemarkt. Das Messergebnis wird in einer Urkunde dokumentiert.

Kosten / Gebühren

Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.

Die Gebühren für Grenzfeststellungen sind gestaffelt und richten sich nach der Anzahl der abzumarkenden bzw. der vorgewiesenen Grenzpunkte und dem Bodenwert.

Ingenieurvermessung & Lagepläne zum Baugesuch

Allgemeine Informationen

Wir führen für Sie alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für Ihr Bauvorhaben mit modernen Messgeräten kurzfristig durch.

Von der Bestandsaufnahme, die als Planungsgrundlage benötigt wird, der Lageplanfertigung für das Baugesuch, der Grobabsteckung und Höhenangabe für die Baufirma zum Aushub der Baugrube, bis zu der Feinabsteckung (dem Einschneiden) der Gebäudefluchten auf das Schnurgerüst zum Bau der Wände und Stützen.

Ferner führen wir auch Vermessungsarbeiten für größere Bauvorhaben, wie z.B. Einschneiden der AchsenMeterrisseErdmassenberechnungenDeformationsvermessungenBauwerksdokumentationen oder Setzungsmessungen kurzfristig und zuverlässig durch.

Bestandsaufnahme

Für verschiedene planerische Zwecke ist eine Bestandsaufnahme des zu bearbeitenden Gebietes notwendig. Mit dem Planer muss vereinbart werden, was alles für die Planung relevant ist, d.h. welche topografischen Gegenstände erfasst werden sollen und ob die Erfassung auch mit Höhen erfolgen soll.

Wird das Gelände höhenmäßig erfasst, kann ein digitales Geländemodell gefertigt werden und analog als Plan oder digital als Datei ausgegeben werden.

Grobabsteckung und Höhenangabe

Das im Baugesuch genehmigte Bauvorhaben wird in die Örtlichkeit übertragen und die Baugrube mit Holzpfählen markiert. Eine oder mehrere Höhenmarken werden in der Nähe der Baugrube angebracht.

Feinabsteckung / Einschneiden

Das im Baugesuch genehmigte Bauvorhaben wird auf dem von der Baufirma errichteten Schnurgerüst mit Nägeln markiert. Bei größeren Bauwerken werden zusätzlich die Achsen angegeben.

Meterrisse

Während der Bauphase ist bei größeren Bauwerken eine Angabe von Meterrissen erforderlich. Hier werden im Bauwerk mehrere Höhenmarken angebracht.

Deformationsvermessungen und Bauwerksdokumentationen

Deformationsvermessungen und Bauwerksdokumentationen sind i.d.R. nur bei großen Bauwerken erforderlich. Bei diesen Vermessungen müssen sehr genaue Messverfahren verwendet werden, damit die Veränderungen des Bauwerks erkannt werden können.

Die Messungen werden in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt und die Veränderungen und Bewegungen werden dokumentiert.

Digitales Geländemodell

Vor allem zur Planung und zur Berechnung von Erdbewegungen wird das Gelände lage- und höhenmäßig erfasst und anschließend ein digitales Geländemodell erzeugt. Aus dem Geländemodell lassen sich auch Geländeschnitte herstellen.

Geländeschnitte

Das Gelände wird im Schnitt mit einer Bezughöhe dargestellt.

Längs- und Querprofile

Längs- und Querprofile werden vor allem im Straßenbau benötigt. Aus den Querprofilen werden die Erdmassen für den Erdauf- und Abtrag berechnet.

Topografische Aufnahmen

Die Erstellung von Bestandsplänen bildet die Grundlage für alle Arten von Planungen. Der Umfang der aufzunehmenden Gegenstände wird vom Auftraggeber festgelegt. Dies sind z. B. Bäume, Bordsteinkanten, Saumsteine, Zäune, Mauern, Böschungen, Gullys, Lampen, Verteilerkästen und sonstiges Straßenmobiliar. Die Aufnahme erfolgt i.d.R. nach Lage und Höhe.

Kanalaufnahme

Das städtische Kanalnetz wird von der Vermessungsabteilung eingemessen und raumbezogene Daten über den Leitungsverlauf und das Schachtbauwerk erzeugt.

Leitungsaufnahme

Gas-,Wasser-,Strom- und Fernwärmeleitungen werden lage- und höhenmäßig eingemessen und raumbezogene Daten erzeugt, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Aufnahme von First- und Traufhöhen

Sollen Baulücken geschlossen werden, ist es zur Planung und Baugenehmigung häufig erforderlich, die First- und Traufhöhen der Nachbargebäude zu ermitteln. Dies erfolgt mit modernen Messgeräten, die reflektorlos gemessen werden können.

Deponievermessung

Aufnahme der Deponie, Erstellung eines digitalen Geländemodells und Berechnung der Massen.

Fassadenvermessungen

Kleinere Aufnahmen von Fassaden können reflektorlos gemessen und in Plänen dargestellt werden.

Kosten / Gebühren

Die Abrechnung richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen. Grundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Höhe der Baukosten.Sprechen Sie mit uns – wir arbeiten Ihnen gerne ein Angebot aus.

Lageplan zum Baugesuch

Allgemeine Informationen

Der amtliche Lageplan ist ein wichtiger Bestandteil jedes Bauantrages. Wir informieren Sie über alle für Ihr Bauvorhaben wichtigen Plandaten, führen die notwendigen Erhebungen durch und erstellen den amtlichen Lageplan mit den dazu erforderlichen Berechnungen und Details.

Der Lageplan zum Baugesuch wird auf der Grundlage eines aktuellen Auszuges aus dem Liegenschaftskataster gefertigt und nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) ausgearbeitet.

Wegen der hohen Anforderungen, die an den Lageplan gestellt werden, darf er nur durch einen Sachverständigen erstellt werden.

Nach der Genehmigung bzw. der Kenntnisgabe des Bauvorhabens beim Baurechtsamt, wird das geplante Projekt in der Örtlichkeit nach Lage und Höhe abgesteckt (siehe Bauvermessung / Ingenieurvermessung).

Das Ausheben der Baugrube und das Erstellen des Schnurgerüstes erfolgt durch die ausführende Baufirma. Der Vermessungsfachmann "schneidet" anschließend die Gebäudeseiten oder Achsen des Bauwerks auf dem Schnurgerüst ein.

Die Vermessungsarbeiten anläßlich der Planung und Erstellung eines Bauwerkes ersetzen nicht die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster.

Kosten / Gebühren

Die Abrechnung richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen. Sprechen Sie mit uns – wir arbeiten Ihnen gerne ein Angebot aus.

Stadtplan, Kartographie & Luftbilder

Stadtplanverkauf

Der Stadtplan wird in verschiedenen Kartenmaßstäben angeboten

Amtlicher Stadtplan im Maßstab 1:12500

als mehrfarbige Druckausgabe, gefaltet oder ungefaltet (Wandplan) im Format 98 cm x 103 cm mit Tourist-Informationen im Straßenverzeichnis. Auch als 3 Farbenversion erhältlich. Die Rückseite der gefalteten Ausgabe enthält eine farbige Radverkehrskarte vom Stadtgebiet Pforzheim.

Die gefaltete Druckausgabe ist im örtlichen Buchhandel, im städtischen Bürgerzentrum und bei der Touristinformation für 5,00 Euro erhältlich. Darüber hinaus bietet die Abteilung Geoinformation und Kartographie des Vermessungs- und Liegenschaftsamt den Stadtplan auch ungefaltet als Wandplan (mehrfarbig oder dreifarbig) an.
Preis auf Anfrage

Amtlicher Stadtplan im detaillierten Maßstab 1:5000

Als mehrfarbiger Plot in vier Teilen, jeweils im Format 88 cm x 100 cm, nur ungefaltet erhältlich.
Preis auf Anfrage

Digitales Straßenverzeichnis

(in den Formaten: Excel oder Word) zum Amtlichen Stadtplan.
Preis auf Anfrage

Übersichtskarten

von Pforzheim und Umgebung liegen in den Maßstäben 1:25 000 bis 1: 50 000 vor. Eine übersichtliche Enzkreiskarte im Maßstab 1:50 000 und im Format 75 cm x 75 cm ist als Farbplot erhältlich.

Preis auf Anfrage

Historische Stadtpläne und Gemarkungskarten

Von alten Stadtplänen und alten Gemarkungskarten können auf Wunsch Farbplots hergestellt werden. Alte Stadtpläne liegen in den folgenden Jahrgängen vor: 1876, 1906, 1912, 1928, 1936, 1950, 1954, 1955, 1956, 1959, 1960 u. mehr.

Eine Zerstörungskarte wurde im Jahre 1946 herausgegeben (genehmigt von der französischen Militärregierung). Alte Gemarkungskarten existieren von Brötzingen (1898), Büchenbronn (1898), Dillweißenstein (1890), Eutingen (1882), Hohenwart (1885), Huchenfeld (1889) und Würm (1894).

Preis auf Anfrage

Vergabe von Lizenzen (Nutzungsrechte) für Kartenausschnitte

Von sämtlichen Karten können Nutzungsrechte (Lizenzen) an digitalen Rasterdaten (jpg, tiff, pdf) erworben werden z.B. für Anfahrts- und Wegweiserkarten, Broschüren, Buchpublikationen, Exposés etc. Auf Wunsch sind auch Sonderbearbeitungen möglich.

Preis auf Anfrage

Luftbilder

Luftbilderverkauf

Analoge Senkrechtluftbilder (Orthofotos) sind vom Stadtgebiet in älteren Jahrgängen (1988, 1991, 1994, 1998) vorhanden. Aus den Jahren 2004, 2009, 2012, 2015 und 2018 gibt es Luftbilder/Orthofotos in digitaler Form. Die letzte Befliegung fand am 8.4.2018 statt.

Es können auch Orthofotos kombiniert mit dem passenden Liegenschaftskataster-Grundriss angeboten werden.

Preis auf Anfrage

Vergabe von Lizenzen (Nutzungsrechte) für Luftbilder

Von den digitalen Luftbildern können Nutzungsrechte (Lizenzen) an Rasterdaten (jpg, tiff, pdf) erworben werden. Auf Wunsch sind auch Sonderbearbeitungen möglich (z.B. Bildmontagen).

Preis auf Anfrage

Geoinformation / Geobasisdaten

Allgemeines über Geoinformation und Geobasisdaten

Fragestellungen mit räumlichem Bezug sind so alt wie die Menschheit, wie zum Beispiel:

wo bin ich…?
wie komme ich nach…?
wo finde ich…?
wo finde ich den nächsten…?
wie viele befinden sich innerhalb…?

Diese Fragen beziehen sich auf einen bestimmten Ausschnitt der Erdoberfläche. Die Informationen, die wir zu ihrer Beantwortung benötigen, werden Geoinformationen genannt. Diese Geoinformationen beschreiben unsere Umwelt anhand von Modellen, die aus Objektbeschreibungen und Objektverknüpfungen (z.B. Brücke über Fluss, Gebäude auf Grundstück) bestehen. Ihr besonderes Merkmal ist ein räumlicher Bezug auf bestimmte Punkte, Flurstücke, Orte, Verwaltungsbezirke, Postleitzahlen oder sonstige Bereiche.

Geoinformationen sind eine wichtige Wissensbasis für Staat, Wirtschaft und Bürger. Sie dienen als Grundlage bzw. „Rohstoff“ u.a. für Navigationssysteme, das Immobilienwesen, den Umwelt- oder Katastrophenschutz, die Netzplanung im Mobilfunk, städtebauliche Planungen, Verkehrsplanungen und statistische Auswertungen aller Art.

Im Lauf der Zeit hat sich nicht der Bedarf an solchen Informationen geändert, sondern die Technologie für ihre Ermittlung und Präsentation. Heute werden die Fragestellungen mit Hilfe von Geoinformationssystemen (GIS) gelöst.

Wichtigster Bestandteil der Geoinformationssysteme sind Geodaten, also digitale, d.h. rechnerlesbare Geoinformationen. Bei den Geodaten wird unterschieden zwischen Geobasisdaten, Geofachdaten und Metadaten.

Geobasisdaten sind grundlegende Daten des amtlichen Vermessungswesens, welche die Landschaft (Topographie), die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und den einheitlichen geodätischen Raumbezug interessensneutral beschreiben. Sie sind Grundlage für alle Fachanwendungen mit Raumbezug.

Geofachdaten sind raumbezogene Daten aus den verschiedenen Fachbereichen wie zum Beispiel Daten über Umwelt- und Naturschutz, Forst- und Landwirtschaft, Verkehr, Geologie, Bodenkunde, Klima und Wetter, Wirtschaft, Bevölkerung, Wahlstatistik, usw. Geofachdaten sind ohne Geobasisdaten nicht oder nur schwer interpretierbar, da sie durch die Geobasisdaten ihre räumliche Orientierung erhalten.

Geodaten werden durch Metadaten beschrieben („Daten über Daten“). Metadaten geben Auskunft über Inhalt, Datenhalter, Qualität, Umfang, Herkunft und Aktualität der Geodatenbestände. Metadaten werden vor allem dann benötigt, wenn Geodaten aus verschiedenen Datenquellen zusammengeführt und gemeinsam ausgewertet werden sollen. Um eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten und Geodiensten in Deutschland zu erreichen, wird derzeit von Bund, Ländern und Kommunen die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) aufgebaut. Die GDI-DE ist ihrerseits Bestandteil der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE.

Der Begriff Geoinformation (Sing.) ist im übrigen eine griffige Kurzbezeichnung für das Geoinformationswesen und bezeichnet die Gesamtheit der Institutionen, Zuständigkeiten und Handlungen mit dem Ziel, Geoinformationen zu beschaffen, zu verarbeiten, bereitzustellen und zu nutzen.

Geobasisdaten der Stadt Pforzheim

Das Vermessungs- und Liegenschaftsamt liefert in seiner Funktion als Untere Vermessungsbehörde die grundlegenden Geobasisdaten für das Stadtgebiet Pforzheim. Hierzu gehören insbesondere die digitalen Daten des Liegenschaftskatasters.

Die Daten des Liegenschaftskatasters werden im Automatisierten Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. In ALKIS werden alle Inhalte des Liegenschaftskatasters (Flurstücke, Grenzpunkte, Gebäude, Lagebezeichnungen, Eigentümer, Rechtsverhältnisse usw.) objektstrukturiert, maßstabsunabhängig und redundanzfrei nach internationalen Standards und Normen abgebildet.

Weitere grundlegende Geobasisdaten, die das Vermessungs- und Liegenschaftsamt entweder als Raster- oder als Vektordaten bereit stellt, sind die Daten des Amtlichen Stadtplans, Orthofotos (Senkrechtluftbilder), Höhenlinien und die Basistopographie als Ergänzung des Liegenschaftskatasters.

Das Vermessungs- und Liegenschaftsamt stellt die Geobasisdaten für das interne Geoinformationssystem und die interne Geodatenauskunft der Stadtverwaltung Pforzheim bereit. Sie sind unverzichtbare Grundlage für fast alle Fachanwendungen vor allem im technischen Bereich. Des Weiteren erteilt das Vermessungs- und Liegenschaftsamt Nutzungsrechte (Lizenzen) an den Geobasisdaten u. a. an Ingenieur- und Architekturbüros, die Immobilienwirtschaft, Landkartenhersteller, Leitungsnetzbetreiber, Grundstückseigentümer, Bauherren und sonstige interessierte Bürger.

Vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg werden weitere Geobasisdaten für das Stadtgebiet Pforzheim wie zum Beispiel digitale topographische Daten, digitale Landschafts- und Geländemodelle oder Daten aus dem Lage-, Höhen- oder Schwerefestpunktfeld bereit gestellt.

Weiterführende Weblinks

  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg www.lgl-bw.de
  • Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg www.geoportal-bw.de
  • Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ADV) www.adv-online.de