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E-Scooter in Pforzheim

Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema E-Scooter

Am 15. Juni 2019 ist bundesweit die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getreten, die die Nutzung von E-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, in deutschen Kommunen zulässt. Seit Dezember 2020 können E-Tretroller auch im Stadtgebiet Pforzheim ausgeliehen werden. Neben den bisherigen Anbietern Zeus Scooters GmbHLime und VOI. ist ab Mitte Dezember 2023 auch TIER Mobility SE in Pforzheim vertreten. 

Ab dem 29.05.24 wird "TIER" umbenannt in "dott". Die TIER-App wird deaktiviert und die Fahrzeuge werden in die dott-App migriert. 

 

 

Alles zu den gesetzlichen Regelungen für E-Scooter im Straßenverkehr gibt es in der "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung". 

Um die Verkehrssicherheit und eine geordnete Nutzung der E-Scooter zu gewährleisten, hat die Stadt Pforzheim eine Selbstverpflichtungserklärung für Leihanbieter von E-Scootern erarbeitet, die aus städtischer Sicht notwendige Regeln für den reibungslosen Betrieb im Stadtgebiet Pforzheim definiert. Diese wurde von Zeus, Lime und VOI unterzeichnet.

Darf ich einen E-Scooter ausleihen?

Fahrerinnen und Fahrer von ausleihbaren E-Tretrollern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Auf dem Roller darf nur eine Person fahren. Weitere Mitfahrerinnen und Mitfahrer sind nicht erlaubt. Für das Ausleihen der E-Tretroller ist im Regelfall ein Smartphone erforderlich, da sich Fahrerinnen und Fahrer in einer App des jeweiligen Verleihers anmelden müssen.

Wie kann ich einen E-Scooter ausleihen?

Die E‐Scooter werden per App ausgeliehen. Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E‐Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den E‐Scooter per App freischalten und durch Pforzheim fahren.

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser genutzt werden. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit dem E‐Scooter auch die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind absolut tabu.

Wo darf ich den E-Scooter abstellen?

Auf Gehwegen muss beim Abstellen eines Rollers eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet sein. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen, dürfen nicht behindert werden. 

E-Tretroller dürfen nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden. Pforzheim hat Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist.   
 

Muss ich den E-Scooter aufladen?

Nein, bei geliehenen E‐Scootern übernimmt dies der Dienstleister.

Muss ich einen Helm tragen?

Ein Helm ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Fachleute raten dazu, nicht ohne einen Kopfschutz zu fahren.

Darf ich E-Scooter fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe?

Auch für E-Scootern gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. 

Wer kontrolliert, dass die E-Scooter in Pforzheim ordnungsgemäß genutzt werden?

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Fahrens von E-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist die Verkehrspolizei zuständig (nicht der städtische Gemeindevollzugsdienst).

Wo kann ich mich über E-Scooter beschweren?

Aus Datenschutzgründen können Anfragen und Beschwerden nicht direkt an den Leihanbieter weitergeleitet werden. Daher möchten wir Sie bitten, Ihr Anliegen an die folgende E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu richten:

 

Die Firma wird sich um Ihr Anliegen kümmern und dafür Sorge tragen, dass sowohl Störungen während der Nachtruhe als auch mögliche Behinderungen auf den Gehwegen/Parkplätzen beseitigt und nach Möglichkeit künftig vermieden werden.

Abstellverbotszonen