Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlungen in Pforzheim ist ein unabhängiges Sachverständigengremium.
Die 21 Mitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen der Immobilienwirtschaft. Die laufenden Aufgaben führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg.
Bodenrichtwerte
Aktuelle Bodenrichtwertkarte für den Stadtkreis Pforzheim
Bodenrichtwerte zum 01.01.2019
Die aktuellen Bodenrichtwerte können in BORIS-BW, dem Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg, über eine Adresseingabe aufgerufen werden.
Alternativ können Sie die aktuelle Bodenrichtwertkarte für den Stadtkreis Pforzheim als PDF-Datei aufrufen:
Bodenrichtwertkarte 01.01.2019 (PDF, ca. 5,7 MB)
Erläuterungen und Zeichenerklärung zur Bodenrichtwertkarte (PDF)
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2019 (31.12.2018) wurden am 02.05.2019 vom Gutachterausschuss ermittelt. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre aktualisiert. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche.
Die Bodenpreisentwicklung ab 1991 bis einschließlich 2019 ist in Form von Bodenpreisindexreihen dargestellt.
Auskunft über Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle, die Bodenrichtwertkarte liegt zur Einsichtnahme aus.
- Bodenrichtwertkarte: Gebühr 35 €
Bodenrichtwerte mit Bodenrichtwertzonen und Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks als großformatiger Ausdruck 80 cm x 87 cm auf Basis des Stadtplans.
- Schriftliche Bodenrichtwert-Auskunft: Gebühr 35 € je Flurstück.
Zu einem bestimmten Grundstück erhalten Sie den Bodenrichtwert mit einem Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte (Musteransicht).
Bestellungen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Kontakt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6
75175 Pforzheim
Joachim Stamm
07231 - 39 2610
07231 - 39 44214
Immobilienmarktbericht
Der Bericht zum Immobilienmarkt 2019 mit den Daten für die Wertermittlung wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht.
Transparenz am Grundstücksmarkt
Der Immobilienmarktbericht informiert über die in Pforzheim erzielten Immobilienpreise und stellt die Umsatzzahlen und -entwicklungen des Immobilienmarkts 2019 dar. Beteiligte am Grundstücksmarkt (Eigentümer, Kaufinteressenten, Investoren, Berater usw.) bekommen verlässliche Zahlen über tatsächlich bezahlte Kaufpreise. Detaillierte Preisspiegel stehen unter anderem für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gartengrundstücke zur Verfügung.
Grundlagen für marktgerechte Wertermittlungen
Die zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie Indexreihen, Liegenschaftszinssätze, Ertragsfaktoren, Sachwertfaktoren dienen als Grundlage für marktgerechte Wertermittlungen. Die Auswertungen und Analysen haben die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses als Datengrundlage, die sämtliche im Stadtkreis Pforzheim notariell beurkundeten Kaufverträge enthält.
Immobilienmarktbericht "mit Daten für die Wertermittlung"
Gebühr
als PDF-Datei 30 €,
als gedruckte Broschüre 40 €
Bestellung auf Rechnung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Download der kostenfreien Version
"ohne Daten für die Wertermittlung"
Immobilienmarktbericht 20195 MB
Immobilienmarktbericht 20184 MB
Immobilienmarktbericht 20174 MB
Grundstücksmarktbericht 20162 MB
Grundstücksmarktbericht 20152 MB
Grundstücksmarktbericht 20143 MB
Grundstücksmarktbericht 20132 MB
Grundstücksmarktbericht 20121 MB
Grundstücksmarktbericht 2011924 KB
Grundstücksmarktbericht 2010912 KB
Grundstücksmarktbericht 20091 MB
Grundstücksmarktbericht 20081 MB
Kontakt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6
75175 Pforzheim
Joachim Stamm
07231 - 39 2610
07231 - 39 44214
Verkehrswertgutachten
Antrag auf ein Verkehrswertgutachten
Jeder Eigentümer kann für sein Grundstück, sein Haus, seine Eigentumswohnung oder ein Grundstücksrecht ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle beantragen. Behörden, Gemeinden, Inhaber von Rechten und Pflichtteilsberechtigte können ebenfalls Gutachten erstellen lassen. Auch Kaufinteressenten können Gutachten für das beabsichtigte Kaufobjekt beantragen. Dazu benötigen sie jedoch die Zustimmung des Eigentümers. Der betroffene Eigentümer erhält stets eine Abschrift des Gutachtens.
Der Verkehrswert (Marktwert) des Objekts wird in einer nichtöffentlichen Sitzung von mindestens drei Gutachtern ermittelt. Grundlage sind insbesondere eine Ortsbesichtigung, alle wertrelevanten Tatsachen und Objektdaten sowie die aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Bodenrichtwerte und weitere für die Wertermittlung erforderliche Daten.
Kontakt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6
75175 Pforzheim
Joachim Stamm
07231 - 39 2610
07231 - 39 44214
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Kaufpreissammlung
- In die Kaufpreissammlung werden alle beurkundeten Verträge anonymisiert aufgenommen, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen.
- Weitere wertrelevante Merkmale zum Grundstück und Gebäude werden erhoben und erfasst. Die einzelnen Kaufpreise werden hinsichtlich verschiedener Kennzahlen ausgewertet.
- Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Ableitung von wertrelevanten Daten und die Erstellung von Verkehrswertgutachten.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Mindestgebühr 100 €.
In einer gebührenpflichtigen Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden Vergleichsfälle zusammengestellt, die mit einem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt direkt oder indirekt vergleichbar sind.
Antragsberechtigt sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. wer ein berechtigtes Interesse und eine sachgerechte Verwendung der Daten nachweisen kann (Gutachterausschussverordnung § 13).
Kontakt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6
75175 Pforzheim
Joachim Stamm
07231 - 39 2610
07231 - 39 44214
Rechtliche Hinweise - Urheberrecht
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte unterliegen nicht dem Schutz nach § 2 UrhG, da sie nach Art der Information, Erhebungsvorgang und Dokumentation durch Vorschriften standardisiert sind und folglich nicht als persönliche geistige Schöpfungen einzustufen sind. Für die Kartengrundlage kann der Schutz gemäß § 2 Abs.1 Nr.7 gegeben sein, sofern es sich nicht um eine Ausgabe der Liegenschaftskarte handelt.
Bodenrichtwertkarten und -tabellen sind jedoch zweifelsfrei als Datenbanken im Sinne von §§ 87a ff UrhG geschützt, da alle Kriterien nach § 87a Abs. 1 UrhG vorliegen (Leistungsschutzrecht). Der Datenbankhersteller hat nach § 87b Abs. 1 UrhG insbesondere das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Die Vervielfältigung eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank im Sinne des § 87c Abs. 1 UrhG ist zulässig zum privaten Gebrauch sowie - sofern es nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt - zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch und die Benutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts mit Quellenangabe.
§ 5 UrhG (Amtliche Werke) ist nicht auf Datenbanken nach § 87a ff UrhG anwendbar. Diese Rechtsauffassung ergibt sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte des Teils II des UrhG (§§87a ff) durch Umsetzung der EU-Richtlinie 96/9/EG vom 11.3.1996 in nationales Recht. Hier sprechen vor allem die Erwägungsgründe 5 und 6 in der EU-Richtlinie gegen eine analoge Anwendung von § 5, wonach § 87a ff UrhG in der Hauptsache dem Schutz vor unlauterem Wettbewerb und dem Konkurrentenschutz dient. Zudem enthalten §§ 87a ff UrhG keine Verweise auf § 5 UrhG.
Bodenrichtwerte unterliegen somit dem Schutz als Datenbanken nach § 87 a ff UrhG. Eine wesentliche Fremdnutzung wie die kommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung flächendeckender Dateiinhalte bedarf somit der Lizenzierung (einschließlich Entgeltregelungen) durch den Datenbankhersteller.
Immobilienmarktbericht
Die Immobilienmarktberichte / Grundstücksmarktberichte in ihrer Gesamtheit (einschließlich der ggf. veröffentlichten erforderlichen Daten nach § 193 Abs.3 BauGB) unterliegen dem Schutz sowohl des § 2 als auch der §§ 87a ff UrhG. Der Schutz des § 2 UrhG ist hier gegeben, da es sich um persönliche Wertungen und Interpretationen (= persönliche geistige Schöpfungen) handelt.
Alle Rechte nach Urheberrechtsgesetz sind vorbehalten.