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Betteln ist grundsätzlich erlaubt

Stadt weist auf Rechtslage hin

Die Anzahl bettelnder Personen in der Innenstadt hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Zu den hier ansässigen Bettlern kommen auffällig viele Gruppen aus Ost- und Südosteuropa, die zum Betteln durch die Straßen ziehen oder vor Gebäuden sitzen. Diese Personen versuchen, durch eine demütige Haltung, das Zeigen von Kinderbildern oder durch ihre körperlichen Gebrechen die Passanten zum Geldgeben zu bewegen. Mit Beginn des Weihnachtsmarktes wird sich deren Anzahl erfahrungsgemäß erhöhen.

Die Stadt weist darauf hin, dass das Betteln grundsätzlich erlaubt ist. Verboten ist nur das aggressive, beleidigende, das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln. Auch das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns ist nicht erlaubt. Die auffälligen Bettlerbanden sind häufig gewerbsmäßig organisiert. Kann dies nachgewiesen werden, besteht auch hier die Möglichkeit, Platzverweise zu erteilen. Dieser Nachweis ist aber durch die Polizei oft nur sehr schwer möglich. Der Gemeindevollzugsdienst schreitet bei verbotenem Betteln im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein. Gibt es Verdachtsmomente für ein gewerbsmäßig organisiertes Betteln, werden Maßnahmen in der Regel gemeinsam mit der Polizei getroffen. Bei Problemen mit bettelnden Personnen oder bei offensichtlich verbotenen Arten des Bettelns bittet die Stadt um zeitnahe Information des Gemeindlichen Vollzugsdienstes unter Telefon 07231 39-1555.

Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem Einzelnen, ob er bettelnden Personen vertraut und sie mit einem Geldgeschenk unterstützt.