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Auflagen erlauben Öffnung des Einzelhandels mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche

Neue Regelung für das Gewerbe in Pforzheim

Symbolbild Corona-Virus

Seit Montag, 21. April, darf in Baden-Württemberg wieder in zahlreichen Einzelhandelsgeschäften eingekauft werden. Bisher galt diese Lockerung nur für Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, den Buchhandel, KFZ- und Fahrradhändler. Seit heute, Donnerstag, 23. April, dürfen auch die größeren Geschäfte unter strengen Auflagen ihre Türen für den Verkauf öffnen. So müssen sie die Fläche, die von Kundinnen und Kunden betreten wird, auf 800 Quadratmeter begrenzen. Die zulässige Verkaufsfläche muss dabei deutlich sichtbar abgetrennt sein. Zusätzlich müssen sie sich an die üblichen technischen Voraussetzungen halten. Darunter fallen unter anderem Abstandskennzeichnungen von 1,50 Meter an Kassen, sichtdurchlässige Abschirmung des Kassenpersonals und nach Möglichkeit die Trennung von Ein- und Ausgang.

Oberbürgermeister Peter Boch hatte die bisherige Regelung des Landes Baden-Württemberg als „zu restriktiv“ erachtet, zumal die 800-Quadratmeter-Einigung von Bund und Ländern in anderen Bundesländern anders umgesetzt wurde. „Ich bin daher froh, dass wir durch die neuen Richtlinien des Landes nun auch unseren größeren Fachgeschäften die Möglichkeit bieten können, ihre Ware zu verkaufen. Natürlich unter Vorbehalt der strengen Hygiene- und Abstandsregeln“, freut sich Oberbürgermeister Peter Boch. 

Die Wirtschaftsförderung des Wirtschafts- und Stadtmarketing Pforzheim (WSP) steht in ständigem Austausch mit Unternehmen und führt aktuell eine Online-Umfrage zum Stimmungsbild von Einzelhändlern und produzierenden Betrieben durch. Die Ergebnisse werden zum Anfang der nächsten Woche erwartet. Das Angebot, über die Plattform www.handeln-fuer-pforzheim.de den Einzelhandel durch Gutscheinkäufe zu unterstützen, bleibt weiterhin bestehen und ist ein voller Erfolg: Es wird sowohl von Unternehmen, die sich auf der Plattform anmelden, als auch von Bürgerinnen und Bürgern, die Gutscheine erwerben, gut genutzt.

Die aktuelle Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels findet sich übrigens unter dem Titel „Gemeinsame Richtlinie Öffnung des Einzelhandles - aktualisiert“ auf der städtischen Webseite www.pforzheim.de/corona.