Zum Inhalt springen
  • Bewölkt mit Aufhellungen: 51-84% 4 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Anlagevermögen

die Teile des Gemeindevermögens, die dauernd der kommunalen Aufgabenerfüllung dienen, z. B. Grundstücke, bewegliche Sachen mit Ausnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter, Beteiligungen