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Verschuldungsgrenze

Eine allgemeingültige Grenze, bis zu der sich Gemeinden verschulden dürfen, gibt es nicht. Gesetzlich begrenzt ist die Höhe der Kredite, die in einem Haushaltsjahr aufgenommen werden dürfen (hier darf vor allem das Volumen der Investitionsausgaben nicht überschritten werden). Zur Grenze der Gesamtverschuldung lässt sich sagen, dass sie die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht gefährden darf. Zins und Tilgungsverpflichtungen müssen sicherlich noch erwirtschaftet werden können.