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Vermögen (der Gemeinde)

umfasst alle im Eigentum der Gemeinde stehenden Sachen, aber auch alle Rechte, deren Trägerin 

die Gemeinde ist. Man kann unterscheiden zwischen - Sachvermögen (z. B. Grundstücke und 

grundstücksgleiche Rechte, bewegliche Vermögensgegenstände) und - Finanzanlagen (z. B. Kapitaleinlagen bei Zweckverbänden, Beteiligungen). Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist die 

Zweckbestimmung des Vermögens: 

  • -Verwaltungsvermögen (unmittelbar mit seiner Substanz zur Erfüllung kommunaler Aufgaben bestimmt, z. B. Rathaus, Schule) 
  • Betriebsvermögen (Vermögensgegenstände, die für kostenrechnende Einrichtungen oder → wirtschaftliche Unternehmen bestimmt sind, z. B. Abwasserentsorgungsanlagen) 
  • Finanzvermögen (Vermögensgegenstände, die nicht unmittelbar zur Erfüllung kommunaler Aufgaben bestimmt sind, von denen aber der Ertrag für kommunale Aufgaben verwendet wird, z. B. unbebaute Grundstücke, Gemeindewald)