Sondernutzungsgebühren
können für den das übliche Maß überschreitenden Gebrauch von Strassen erhoben werden (z. B. für Verkaufsstände auf der Strasse oder Tische von Cafés auf Bürgersteigen).
können für den das übliche Maß überschreitenden Gebrauch von Strassen erhoben werden (z. B. für Verkaufsstände auf der Strasse oder Tische von Cafés auf Bürgersteigen).