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Versicherung an Eides statt (Eidesstattliche Versicherung)

Hierbei handelt es sich um einen Zusatz bezüglich einer schriftlichen Erklärung, durch den beteuert wird, dass die abgegebene Erklärung der Wahrheit entspricht. Die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung stellt - sofern sie vor einer zur Abnahme der Versicherung berechtigten Behörde abgegeben wurde - eine Straftat dar.