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Fachstelle für Integration

Ziele der Fachstelle für Integration im Jobcenter

Geflüchtete Menschen sollen mit Hilfe der Fachstelle zeitnah für eine Integration in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Die Fachstelle stellt sicher, dass alle möglichen und erforderlichen Maßnahmen eingesetzt werden. Die Fachstelle wirkt darauf hin, dass die Erlernung der deutschen Sprache als solide Grundlage zur Integration in Arbeit eine hohe Priorität hat.

Umsetzung

Sobald der Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz endet und die Zuständigkeit in das SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) und damit des Jobcenters wechselt, erfolgt der Beratungs- und Integrationsansatz durch die Fachstelle für Integration im Jobcenter. Gut vorbereitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern durch ihre Lotsen- und Betreuungsfunktion den zeitnahen Zugang zu allen Formen von Kursen und Maßnahmen, z.B.

  • Spracherwerb
  • Berufliche Kompetenzfeststellung
  • Trainings- und Erprobungsmaßnahmen bei Bildungsträgern
  • Praktika in Betrieben
  • Unterstützung bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen
  • Einschaltung von Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege

Die Fachstelle wird in ihrer Arbeit von Bildungsträgern unterstützt. Als Beispiel sei die Maßnahme „Zukunft in Deutschland“ genannt. Hier haben die Teilnehmenden Gelegenheit, sich in der Organisation von Tagesstruktur sowie der Vorbereitung für eine berufliche Eingliederung zu üben. Sie erhalten auch Informationen rund um Kultur und Arbeit sowie Grundlagenvermittlung der deutschen Sprache als Vorbereitung für einen Integrationskurs.
Das Hauptziel der Maßnahme ist es, die Integration von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Personen mit Migrationshintergrund im SGB II Bezug von Anfang an zu ermöglichen und sie über das Zusammenleben im Alltag und Erwerbsleben zu informieren. Die Teilnehmenden sollen für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland vorbereitet werden. Die wöchentliche Anwesenheit beträgt 15 Stunden und die Teilnahmedauer ab 8 Wochen bis z.B. zum Beginn des Integrationskurses.