Beschwerdemöglichkeiten
Was Sie tun können, wenn Sie glauben, eine Entscheidung des Jobcenters sei falsch
Inhalt
1. Schritt
Gespräch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Fallmanager oder Ihrer Fallmanagerin
Zunächst fragen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Fallmanager oder Ihre Fallmanagerin, ob er oder sie Ihnen die getroffene Entscheidung erläutern kann. Eventuell ist es dabei sinnvoll, bei Sprachbarrieren einen Dolmetscher hinzuzuziehen.
2. Schritt
Gespräch beim zuständigen Vorgesetzten
Wenn dieses Gespräch für Sie nicht zufriedenstellend war, können Sie den zuständigen Sachgebietsleiter bzw. die zuständige Sachgebietsleiterin kontaktieren.
3. Schritt
Widerspruchsstelle
Wenn Sie trotz eines Gesprächs bei den Vorgesetzten immer noch davon überzeugt sind, dass sachliche Fehler in der Entscheidung vorliegen, können Sie die Widerspruchsstelle des Jobcenters um Rat fragen.
Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres Jobcenters nicht einverstanden, können Sie oder jede andere vom Bescheid betroffene Person innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat, schriftlich eingelegt oder dort persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Entscheidung wird dann nochmals geprüft.
4. Schritt
Sozialgericht
Kann Ihrem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben werden, erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie - wenn Sie nicht einverstanden sind - Klage beim Sozialgericht erheben.