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Leistungen für Unterkunft und Heizung
Welche Kosten können übernommen werden?
Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
Die aktuell angemessenen Kosten der Unterkunft (ohne Heizkosten) für den Stadtkreis Pforzheim können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Haushaltsgröße Personenanzahl | zulässige m² | Mietobergrenze für Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 45 | 382 |
2 | 60 | 487 |
3 | 75 | 584 |
4 | 90 | 683 |
5 | 105 | 772 |
6 | 120 | 858 |
7 | 135 | 941 |
8 | 150 | 1034 |
9 | 165 | 1111 |
10 | 180 | 1188 |
Die angemessene Mietobergrenze für Haushalte mit 11 oder mehr Personen wird individuell festgesetzt.
Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
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