Es gibt diverse Gründe für einen Wegfall der Bezugsberechtigung für das kostenfreie D-Ticket der Stadt Pforzheim. Auch wenn das Personal- und Hauptamt in zahlreichen Bescheiden auf einen möglichen Wegfall der Bezugsberechtigung hinweist, ist es an Ihnen, in diesen Fällen das kostenfreie Deutschlandlandticket der Stadt Pforzheim im VPE-Portal eigenständig und rechtzeitig zu kündigen.
In folgenden Fällen sind Sie vom Wegfall der Bezugsberechtigung betroffen:
- Kündigung
- Vertragsende (ohne Weiterbeschäftigung)
- längerfristige unbezahlte Beurlaubung
- Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung)
- Freiphasen der Altersteilzeit
- Sabbaticals
- Bei krankheitsbedingten Ausfällen endet die Bezugsberechtigung mit Ende des Monats, in dem der Krankengeldzuschuss ausläuft (maximal nach 39 Wochen). Bei Beamtinnen und Beamten gilt die 39 Wochen-Frist analog.
Kündigungsfrist
Hinsichtlich der Kündigungsfrist ist der erste volle Monat nach Wegfall der Berechtigung ausschlaggebend. Des Weiteren gilt es, die ordentliche Kündigungsfrist des D-Tickets zu beachten. Demnach können Sie bis zum 10. eines Monats für den folgenden Monat kündigen.
Hierzu ein Beispiel:
Sollte Ihre Elternzeit am 15.08. beginnen haben Sie bis zum 10.08. die Möglichkeit Ihr D-Ticket ab September zu kündigen.
Zur Kündigung nutzen Sie Ihre bei der Registrierung angegebenen Daten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unberechtigte Bezug zu arbeits- bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen führt. Sollten unberechtigte Personen über die städtische Arbeitgebernummer ein Deutschlandticket beziehen, wird dies durch den VPE einerseits mit einem Bußgeld geahndet (erhöhtes Beförderungsentgelt analog „Schwarzfahren“) und andererseits auch strafrechtlich verfolgt.