FAQ Seite - Virtuelles Amt Stadt Pforzheim
Hier finden Sie häufige Fragen zum Virtuellen Amt der Stadt Pforzheim. Beim Virtuellen Amt handelt sich um eine Lösung, die es Städten und Kommunen ermöglicht, verschiedene Behördenleistungen vollständig virtuell anzubieten. Bürgeranliegen können ortsunabhängig, barrierefrei, fallabschließend und ohne Medienbruch bearbeitet werden. Ermöglicht wird dies durch rechtssichere Online-Signaturen, die parallele Ansicht und Bearbeitung von Dokumenten sowie die direkte Online-Bezahlung von Dienstleistungen innerhalb eines Termins, ohne die Beratungsumgebung wechseln zu müssen.
Was genau ist und beinhaltet das Virtuelle Amt?
Im Virtuellen Amt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin der Stadt Pforzheim per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten. Ihr Anliegen kann daher online bearbeitet werden und Sie müssen zur Antragsstellung nicht vor Ort erscheinen.
Wie bezahle ich die Bearbeitungsgebühren im Virtuellen Amt?
Im Virtuellen Amt haben Sie die Möglichkeit, anfallende Gebühren sicher und komfortabel online zu begleichen. Dafür stehen Ihnen die gängigen Zahlungsmethoden PayPal sowie Kreditkarte zur Verfügung. Die Bezahlung kann direkt während des digitalen Antragsprozesses erfolgen, sodass Sie Ihren Vorgang vollständig online abschließen können.
Welche Services kann ich über das Virtuelle Amt abwickeln?
Die Liste der Services und Dienstleistungen, die ab sofort digital abgebildet werden können, finden Sie unter: Link zum Kalender bisherhttps://www.etermin.net/stadt-pforzheim
Muss ich mich für einen digitalen Termin zuhause befinden?
Sie können einen virtuellen Termin von überall aus wahrnehmen. Für einen optimalen Ablauf und zum Schutz Ihrer Daten empfehlen wir jedoch einen ruhigen Raum, in dem Sie nicht gestört werden und unbefugte Dritte nicht mithören können. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen.
Wie wird sichergestellt, dass sich kein anderer unter meinem Namen anmeldet?
Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen stellen alle relevanten Fragen, um einen Datenmissbrauch auszuschließen. Eine Bearbeitung eines Antrags erfordert die Identifizierung des Antragsstellers. D.h. Sie müssen sich für einen Antrag ausweisen.
Was ist eine Hidden-TAN bzw. Handy-TAN?
Eine Hidden-TAN bzw. Handy-TAN ist ein einmalig vergebener, sechsstelliger Zahlencode (Transaktionsnummer), der neben der digitalen Unterschrift via Touchpad als alternative Signaturmethode gewählt werden kann. Eine Hidden-TAN können Sie sich mit der Maus Ihres Computers am Bildschirm anzeigen lassen. Eine Handy-TAN bekommen Sie als SMS an Ihre Mobiltelefonnummer zugesendet. Mit der korrekten Eingabe dieser TAN im dafür vorgesehenen Feld gelten Dokumente als signiert.
Was passiert, wenn die Verbindung im Termin abbricht oder das Gerät versagt?
Im seltenen Fall eines Verbindungsabbruchs klicken Sie erneut auf den Link in Ihrer Bestätigungsmail. Sie werden dann automatisch wieder in Ihren Termin geleitet, wo Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin Sie erneut empfängt. Sollte Ihr Gerät versagen informieren Sie bitte den Sachbearbeiter, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wichtiger Hinweis:
Sie dürfen keine unerlaubten Bildaufnahmen im Rahmen des Virtuellen Amt anfertigen.
Dies wäre eine Straftat nach § 201 bzw. § 201a StGB. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:
Wenn Sie ohne Einverständnis und unbefugt eine Foto-, Video- oder Tonaufnahme von einer anderen Person anfertigen, erfüllt dies den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB.
Strafbar ist es ebenso, sollten Sie eine solche unbefugten Aufnahmen verwenden oder Dritten zugänglich machen.