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FAQ Seite - Virtuelles Amt Stadt Pforzheim

Hier finden Sie häufige Fragen zum Virtuellen Amt der Stadt Pforzheim. Beim Virtuellen Amt handelt sich um eine Lösung, die es Städten und Kommunen ermöglicht, verschiedene Behördenleistungen vollständig virtuell anzubieten. Bürgeranliegen können ortsunabhängig, barrierefrei, fallabschließend und ohne Medienbruch bearbeitet werden. Ermöglicht wird dies durch rechtssichere Online-Signaturen, die parallele Ansicht und Bearbeitung von Dokumenten sowie die direkte Online-Bezahlung von Dienstleistungen innerhalb eines Termins, ohne die Beratungsumgebung wechseln zu müssen.

Was genau ist und beinhaltet das Virtuelle Amt?

Im Virtuellen Amt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin der Stadt Pforzheim per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten. Ihr Anliegen kann daher online bearbeitet werden und Sie müssen zur Antragsstellung nicht vor Ort erscheinen.

Was sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Virtuellen Amts?

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet. Achten Sie bitte darauf, dass ihre Internetverbindung stabil ist.

Muss ich eine App oder ein Programm installieren?

Nein, das Virtuelle Amt der Stadt Pforzheim ist browserbasiert. Das Herunterladen oder Installieren einer App bzw. eines Programms ist nicht notwendig. Sie können Ihren normalen Internetbrowser verwenden.

Wie bezahle ich die Bearbeitungsgebühren im Virtuellen Amt?

Im Virtuellen Amt haben Sie die Möglichkeit, anfallende Gebühren sicher und komfortabel online zu begleichen. Dafür stehen Ihnen die gängigen Zahlungsmethoden PayPal sowie Kreditkarte zur Verfügung. Die Bezahlung kann direkt während des digitalen Antragsprozesses erfolgen, sodass Sie Ihren Vorgang vollständig online abschließen können.

Welche Services kann ich über das Virtuelle Amt abwickeln?

Die Liste der Services und Dienstleistungen, die ab sofort digital abgebildet werden können, finden Sie unter: Link zum Kalender bisherhttps://www.etermin.net/stadt-pforzheim

Muss ich meine Kamera anschalten?

Für Services, die einer Legitimation Ihrer Identität bedürfen, ist das Einschalten der Kamera notwendig. Eine Prüfung erfolgt per Videochat. Halten Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Muss ich mich für einen digitalen Termin zuhause befinden?

Sie können einen virtuellen Termin von überall aus wahrnehmen. Für einen optimalen Ablauf und zum Schutz Ihrer Daten empfehlen wir jedoch einen ruhigen Raum, in dem Sie nicht gestört werden und unbefugte Dritte nicht mithören können. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen.

Ist bei einem virtuellen Termin mit Wartezeit zu rechnen?

Der große Vorteil bei virtuellen Terminen ist, dass Sie für gewöhnlich nicht mit Wartezeiten zu rechnen haben.

Wen erwarte ich im virtuellen Raum konkret?

Im virtuellen Raum stehen Ihnen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen aus Ihrem lokalen Bürgeramt zur Verfügung.

Wie wird sichergestellt, dass sich kein anderer unter meinem Namen anmeldet?

Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen stellen alle relevanten Fragen, um einen Datenmissbrauch auszuschließen. Eine Bearbeitung eines Antrags erfordert die Identifizierung des Antragsstellers. D.h. Sie müssen sich für einen Antrag ausweisen.

Wie kann ich Formulare unterschreiben, wenn mein Endgerät kein Touchpad hat?

Neben der Online-Signatur über ein Touchpad steht Ihnen die Signatur-Variante über Hidden-TAN, bzw. Handy-TAN zur Verfügung.

Was ist eine Hidden-TAN bzw. Handy-TAN?

Eine Hidden-TAN bzw. Handy-TAN ist ein einmalig vergebener, sechsstelliger Zahlencode (Transaktionsnummer), der neben der digitalen Unterschrift via Touchpad als alternative Signaturmethode gewählt werden kann. Eine Hidden-TAN können Sie sich mit der Maus Ihres Computers am Bildschirm anzeigen lassen. Eine Handy-TAN bekommen Sie als SMS an Ihre Mobiltelefonnummer zugesendet. Mit der korrekten Eingabe dieser TAN im dafür vorgesehenen Feld gelten Dokumente als signiert.

Was geschieht nach einer Terminvereinbarung?

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie mit der Bestätigungsmail einen Link, mit dem Sie sich direkt in die Online-Sitzung einloggen können. Sollten Sie an dem von Ihnen gewählten Termin, doch verhindert sein bitten wir Sie den Termin zu stornieren.

Wie erhalte ich meine Dokumente ausgefüllt zurück?

Die Dokumente werden Ihnen während der Online-Sitzung zum Download zur Verfügung gestellt.

Was passiert, wenn die Verbindung im Termin abbricht oder das Gerät versagt?

Im seltenen Fall eines Verbindungsabbruchs klicken Sie erneut auf den Link in Ihrer Bestätigungsmail. Sie werden dann automatisch wieder in Ihren Termin geleitet, wo Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin Sie erneut empfängt. Sollte Ihr Gerät versagen informieren Sie bitte den Sachbearbeiter, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Wichtiger Hinweis:

Sie dürfen keine unerlaubten Bildaufnahmen im Rahmen des Virtuellen Amt anfertigen. 

Dies wäre eine Straftat nach § 201 bzw. § 201a StGB. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:
Wenn Sie ohne Einverständnis und unbefugt eine Foto-, Video- oder Tonaufnahme von einer anderen Person anfertigen, erfüllt dies den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB.
Strafbar ist es ebenso, sollten Sie eine solche unbefugten Aufnahmen verwenden oder Dritten zugänglich machen.