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Wasserschutzgebiete

Wasser ist die wichtigste Grundlage für das Leben auf diesem Planeten. Beim Wasser hängt alles mit allem zusammen.

 Wasserschutzgebiete werden ausgewiesen um

  • Gewässer (Grundwasser) im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen,
  • das Grundwasser anzureichern, oder
  • das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten.

In Wasserschutzgebieten können zum Schutz des Grundwassers (Grundwasservorkommen und -qualität) bestimmte Handlungen verboten und/oder eingeschränkt werden damit dem gesetzlichen Auftrag, den Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, nachgekommen werden kann. Dazu werden in den Wasserschutzgebieten verschiedene Schutzzonen mit unterschiedlichen Auflagen und Beschränkungen definiert:

  • Fassungsbereich: Zone I
  • Engere Schutzzonen: Zonen IIA und IIB
  • Weitere Schutzzonen: Zonen IIIA und IIIB

Wasserschutzgebiete werden in Baden-Württemberg im Regelfall von den unteren Wasserbehörden (Stadtverwaltung oder Landratsamt) ausgewiesen und per Rechtsverordnung festgesetzt. Bei kreisübergreifenden Schutzgebieten ist in der Regel die höhere Wasserbehörde (Regierungspräsidium) zuständig.

Wasserschutzgebiete in Pforzheim

Wasserschutzgebiete werden ausgewiesen um Gewässer (und auch das Grundwasser) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen

Beschreibung der Wasserschutzgebiete in Pforzheim

Karte der Wasserschutzgebiete in Pforzheim

Wasserschutzgebiet Unteres Enztal

(VO des RP Karlsruhe vom 20.11.1984)

Schutzzweck: Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen Pumpwerk Friedrichsberg und Pumpwerk Am Lindenbusch der Stadtwerke Pforzheim, der Brunnen I u. II des Zweckverbandes Eutingen sowie Brunnen 4n, 5n, 7 u. IV der Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Größe: ca. 3.300 ha

Lage: Das Schutzgebiet erstreckt sich hauptsächlich auf den Stadtkreis Pforzheim und in einem kleineren Bereich auf die Gemarkung Niefern-Öschelbronn. Es gliedert sich in die weitere Schutzzone III (Zonen III B und III A), in die engere Schutzzonen II (Zonen II B und II A) sowie in die Fassungsbereiche (Zone I). Entsprechend der möglichen Gefährdung für die Grundwasserentnahmebrunnen werden von der weiteren Schutzzone zu der engeren Schutzzone hin immer mehr solche Handlungen eingeschränkt bzw. verboten, die sich nachteilig auf die Grundwasserqualität und -bildung auswirken können.

Wasserschutzgebiet Nagoldtal

(VO des RP Karlsruhe vom 21.10.2004)

Schutzzweck: Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Tiefbrunnen Büchenbronn 2 und 3 sowie Huchenfeld 1, 2 und 3 der Stadtwerke Pforzheim. Größe: ca. 828 ha

Lage: Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Stadt Pforzheim (Gemarkungen Büchenbronn, Huchenfeld u. Hohenwart) sowie den Enzkreis (Gemeinden Engelsbrand u. Neuhausen) und den Landkreis Calw (Gemeinde Unterreichenbach). Es gliedert sich in die weiteren Schutzzonen III B und III A, die engere Schutzzone II sowie den Fassungsbereich (Zone I).

Wasserschutzgebiet Bauschlotter Platte

(VO des RP Karlsruhe vom 07.09.1992)

Schutzzweck: Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Tiefbrunnen II, III u. IIIb und Tiefbrunnen Diedelsheim der Stadt Bretten sowie Tiefbrunnen Binzenlöchle der Gemeinde Neulingen.

Lage: Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich mit einer Fläche von ca. 4,4 km² auf die Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim. Es gliedert sich in die weiteren Schutzzonen III B und III A, in zwei engere Schutzzonen (Zone II) und in vier Fassungsbereiche (Zone I). Der Stadtkreis Pforzheim ist ausschließlich von der weiteren Schutzzone III B betroffen (u.a. Gewerbegebiet Hohenäcker).

Wasserschutzgebiet Erhardsberg

(VO des LRA Enzkreis vom 04.04.1995)

Schutzzweck: Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassung Tiefbrunnen Erhardsberg der Gemeinde Wiernsheim.

Lage: Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich mit einer Fläche von ca. 19,5 ha auf die Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim (nahtloser Anschluss an das WSG Unteres Enztal. Es gliedert sich in die weitere Schutzzone III, in die engere Schutzzone II und in den Fassungsbereich (Zone I). Der Stadtkreis Pforzheim ist ausschließlich von der weiteren Schutzzone III betroffen.

Wasserschutzgebiet Kämpfelbach

(VO des LRA Enzkreis vom 22.11.1996)

Schutzzweck: Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I und II der Gemeinde Kämpfelbach.

Lage: Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich mit einer Fläche von ca. 1 km² auf die Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim. Es gliedert sich in die weitere Schutzzone III, in die engere Schutzzone II und in den Fassungsbereich (Zone I). Der Stadtkreis Pforzheim ist ausschließlich von der weiteren Schutzzone III betroffen. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Waldflächen.

Wasserschutzgebiet Niefern-Öschelbronn

(VO des LRA Enzkreis vom 25.11.2002)

Schutzweck: Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Kirnbachtal und Eichwiesen der Gemeinde Niefern-Öschelbronn.

Lage: Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich mit einer Fläche von ca. 1,4 km² auf die Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim. Es gliedert sich in die weiteren Schutzzonen III B und III A, in die engere Schutzzone II und in den Fassungsbereich (Zone I). Der Stadtkreis Pforzheim ist von den weiteren Schutzzonen III B und III A betroffen. Dabei handelt es sich insbesondere um Waldflächen, geringfügig um landwirtschaftliche Flächen sowie um Flächen der Erddeponie Ochsenwäldle.

Wasserschutzgebiet Pfinztal

(VO des RP Karlsruhe vom 17.04.2001)

Schutzzweck: Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Tiefbrunnen 1 – 4 des Zweckverbands für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz, Flachbrunnen 1 u. 2 der Gemeinde Remchingen, Tiefbrunnen II Sperlingshof der EV.-Luth. Kinderfreundgesellschaft e.V. Sperlingshof sowie Tiefbrunnen 1 u. 2 Ober Bruch des Zweckverbands Wasserversorgung Oberes Pfinztal.

Lage: Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich mit einer Fläche von ca. 50 ha auf die Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim. Es gliedert sich in die weiteren Schutzzonen III B und III A, in drei engere Schutzzonen (Zone II) und in sieben Fassungsbereiche (Zone I). Der Stadtkreis Pforzheim ist ausschließlich von der weiteren Schutzzone III B betroffen. Es handelt sich hierbei überwiegend um Forstflächen.

Karte Wasserschutzgebiete