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Obstbaumpflanzaktion für Pforzheimer Streuobstwiesen in 2023

2023 wird die Obstbaumpflanzaktion wieder - etwas abgewandelt wie in 2022 – durchgeführt!

Apfelblüten © Keitel
©Foto: ©Keitel

Und es gilt weiter 30 Jahre Obstbaumpflanzaktion zu feiern! In 1992 wurde zum ersten Mal die Obstbaumpflanzaktion des Amts für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Grünflächen- und Tiefbauamt der Stadt Pforzheim durchgeführt. Seitdem wurden insgesamt rund 6.400 Hochstamm-Obstbäume anfangs kostenfrei, in der Folge für einen geringen Betrag einschließlich Verbissschutz und Stützpfahl an interessierte Besitzer von Streuobstwiesen im Stadtkreis Pforzheim abgegeben.

Ziel dieser Obstbaumpflanzaktion war und ist es, die verbliebenen traditionellen Streuobstbestände zu sichern und weiterzuentwickeln. Abgegeben wurden in der Regel alte, bewährte und standortgerechte Obstsorten und auch Wildobstsorten.


Da z.B. die Pflege der Jungbäume durch die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere im Sommer immer aufwändiger geworden ist (z.B. hoher Wasserbedarf, Sonnenbrand an Früchten), sind verschiedene Überlegungen entstanden, Um den Problemen des Klimawandels und des Rückgangs der Biodiversität zu begegnen kam es zu folgenden Änderungen:

  • Das klassische Obstsorten-Sortiment (einschließlich Wildobst-Arten) wird etwas um benachteiligte Sorten reduziert, bleibt aber grundsätzlich erhalten.
  • Das Sortiment wird durch eine kleine Auswahl an  Klima beständigeren Gehölzen (Bäume/Sträucher), die sich für die freie Landschaft eignen und gleichzeitig aber auch Früchte liefern ergänzt. Der traditionelle Streuobstanbau wird vielfältiger und stabiler, ohne dass die Landschaft auf Dauer Baum- und Heckenstrukturen verliert.
  • Vor dem Hintergrund des Artensterbens wollen wir auch naturschutzfördernde Gehölze anbieten, die sich auch für die freie Landschaft eignen und sich dem Klimawandel anpassen können. Auch sie bieten landschaftsprägende Strukturen und bereichern damit die Vielfalt an Lebensräumen. Hier gehören Strauchgehölze dazu, mit welchen Hecken/Gebüsche begründet werden können.
  • Die Strauchgehölze können zu einem geringeren Abgabebetrag angeboten werden.Die Ausrichtung bleibt die freie Landschaft bzw. die Streuobstgebiete, nicht der private Hausgarten. Wir sollen keine Konkurrenz zu Gärtnereien und Baumschulen sein, unsere Anliegen sind das Landschaftsbild und die ökologische Sicherung der traditionellen Streuobstgebiete.

Aufgrund der unterschiedlichen Standortbedingungen wird jeweils eine Gehölzauswahl für die Bereiche nördlich und südlich der Enz (Bestellliste Nord bzw. Süd) angeboten.

Der Preis pro Baum inklusive Stützpfahl und Drahtschutz: 15,- €.

Die Ausgabe der bestellten Gehölze erfolgt am letzten Freitag im Oktober (27.10.2023, von 9.00-11.00 Uhr) in der ehemaligen Stadtgärtnerei am Klärwerk (Hohwiesenweg 40) in Pforzheim.

Da die Baumschulen in der Corona-Zeit verstärkt Anfragen nach Gehölzen erlebt haben, wollen wir den Baumschulen damit mehr Zeit für die Beschaffung der Gehölze verschaffen, deshalb:

Endet die Bestellfrist 2023 schon am 31.08.2023!

Die Bäume müssen bei der Abholung bar bezahlt werden. Die Baumausgabe ist im Herbst (voraussichtlich am letzten Freitag-Vormittag im Oktober). Der Abholtermin wird rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt. Die Bäume sind in der Regel wurzelfrei (d.h. ohne Ballen), sie sind ca. 2,00- 2,50 m groß. Die Bäume sollten möglichst ohne größeren zeitlichen Verzug noch am selben Tag gepflanzt werden, um Trockenschäden und Anwuchsproblemen vorzubeugen.

Auf Wunsch können die Bäume bei der Abholung durch sachkundige Mitarbeiter der Stadt Pforzheim beschnitten werden. 

Informationen zur Obstbaumpflanzaktion

Bestellschein Nord 2023 

Bestellschein Süd 2023

Es wird dringend empfohlen, die nachfolgenden Erläuterungen aufmerksam zu lesen:

             Pflanzanleitung

             Obstbäume schneiden mit der Oeschberg-Methode

Wichtig: Bei der Auswahl und der Pflanzung der Gehölze sind weitere wichtige Aspekte wie z.B. der einzuhaltende Grenzabstand zum Nachbargrundstück zu beachten. Im Nachbarschaftsgesetz Baden-Württemberg sind im § 16 die verschiedenen Vorgaben dargestellt.

            Nachbarschaftsgesetz Baden-Württemberg: Grenzabstände (§ 16)

 

Um die Sortenwahl zu erleichtern, sind unter nachfolgend aufgelisteten Stichworten Informationstabellen hinterlegt:

Apfelsorten

Birnensorten

Wildobst

Kirschensorten

Zwetschgensorten