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Bekanntgaben des Amts für Umweltschutz

Bekanntgaben und Veröffentlichungen

Bekanntgaben nach dem UVP-Gesetz

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei bestimmten Vorhaben vom Amt für Umweltschutz im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist dies bekannt zu geben.