Bekanntgaben nach dem UVP-Gesetz
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei bestimmten Vorhaben vom Amt für Umweltschutz im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist dies bekannt zu geben.
- 09.10.2020 | Amazon Pforzheim GmbHBekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Amazon Pforzheim GmbH203 KB
- 24.09.2018 | Stadtverwaltung Pforzheim, Amt für Umweltschutz – Abt. 2 / UmweltplanungDurchführung von Renaturierungsmaßnahmen an der Enz zwischen Steubensteg und Benckiser Brücke; Umgestaltung des Absturzes an der Benckiser Brücke81 KB
- 04.04.2017 | Brauhaus Pforzheim Immobilien GdbR, PforzheimSeehaus-See; Bau und Betrieb eines Notentlastungsschützes in das Querbauwerk beim Seehaus-See7 KB