Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete unterliegen einem strengeren Schutz als Landschaftsschutzgebiete.
Inhalt
Naturschutzgebiete werden ausgewiesen
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
Naturschutzgebiete unterliegen einem strengeren Schutz als Landschaftsschutzgebiete. Die zugehörigen Rechtsverordnungen enthalten entsprechende Verbotsvorschriften, aber auch eine Festlegung von Schutz- und Pflegemaßnahmen. Das Naturschutzgebiet ist in Deutschland die wichtigste Schutzgebietsform. Die Ausweisung erfolgt durch die höhere Naturschutzbehörde. Für den Stadtkreis Pforzheim ist es das Regierungspräsidium in Karlsruhe.
In Pforzheim
In Pforzheim sind bisher drei Naturschutzgebiete ausgewiesen:
- Naturschutzgebiet "Felsenmeer"
- Naturschutzgebiet "Mangerwiese/Wotanseiche"
- Naturschutzgebiet "Unteres Würmtal"