Geschützte Flächen in Pforzheim
In Pforzheim sind Flächen folgender Schutzkategorien vertreten
Inhalt
- Landschaftsschutzgebiete (LSG)
In Pforzheim gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet für den Stadtkreis Pforzheim, Landschaftsschutzgebiet "Unteres Würmtal"
- Naturschutzgebiete (NSG)
In Pforzheim sind bisher drei Naturschutzgebiete ausgewiesen: Naturschutzgebiet "Felsenmeer", Naturschutzgebiet "Mangerwiese/Wotanseiche", Naturschutzgebiet "Unteres Würmtal"
- Flächenhaftes Naturdenkmal (FND)
Flächenhafte Naturdenkmale (FND) sind für die Natur besonders bedeutsame Flächen, nicht größer als 5 ha, sowie besonders wertvolle Einzelbildungen in der Natur (Naturgebilde)
- Besonders geschützte Biotope (§ 32-Biotope)
Besonders geschützte Biotope sichern seltene und gefährdete Lebensräume unmittelbar, d.h. ohne Schutzgebietsverfahren schnell und wirksam.
- Natura 2000
Natura 2000 ist eine europäische Schutzgebietskonzeption. Das Ziel ist, ein Netz von Schutzzonen für wildlebende Pflanzen- und Tierarten zu schaffen
- Naturpark
Naturparks sind einheitliche großräumige Gebiete, die sich aufgrund einer vielfältigen Landschaft besonders für die Erholung eignen.
- Waldbiotope (§ 30 Landeswaldgesetz)
Ökologisch besonders wertvolle Waldbereiche sind nach § 32 Naturschutzgesetz geschützt.
- Bannwald
Bannwälder sind Waldgebiete, deren weitere Entwicklung möglichst vollständig der Natur überlassen bleibt.
- Schonwald
Schonwälder sind geschützte Waldbereiche, die im Gegensatz zum Bannwald bewirtschaftet werden.
- Wasserschutzgebiete
In Wasserschutzgebieten können zum Schutz des Grundwassers (Grundwasservorkommen und -qualität) bestimmte Handlungen verboten und/oder eingeschränkt werden
- Überschwemmungsgebiete
Als Überschwemmungsgebiete gelten die Flächen die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.