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Strategische Lärmkartierung

Lärmkartierung in Pforzheim | Lärm- und Konfliktkarten

Wesentliches Instrument zur Minderung der Lärmbelastung ist die strategische Lärmkatierung. Sie erfasst die Lärmbelastung in Pforzheim nach einheitlichen Bewertungsmethoden in Form von Lärm- und Konfliktkarten.

Was ist "Lärmkartierung"

Strategische Lärmkartierung bedeutet die Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung der Bevölkerung anhand von Lärmkarten und die Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Menschen und die Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Menschen, der Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern sowie der belasteten Flächen (Betroffenheitsanalyse). Die Vorgehensweise bei der Strategischen Lärmkartierung ist dabei in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) detailliert geregelt. Die Lärmkarten sind danach getrennt für die einzelnen Lärmarten (in Pforzheim der Straßenverkehr, der Schienenverkehr auf nicht-bundeseigenen Strecken und bestimmte Industrie- und Gewerbegelände) und jeweils für die Betrachtungszeiträume L DEN (Day-Evening-Night) - Lärmindex für den ganzen Tag und L NIGHT (Lärmindex für die Nacht von 22 – 6 Uhr) zu erstellen. Die Erstellung der Lärmkarten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, standardisierten Berechnungsverfahrens, Lärmmessungen sind nach der Verordnung über die Lärmkartierung nicht vorgesehen.

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Die Lärmkarten bestehen im Wesentlichen aus Isophonen-Lärmkarten mit farblich abgestuften Isophonen-Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB(A), farblich damit korrespondierenden Gebäudelärmkarten, falls bei einer Lärmart eine größere Anzahl von Betroffenen festgestellt wurde, und tabellarischen Angaben über die geschätzte Anzahl der Betroffenen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder liegen, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten.

Die erste Lärmkartierung für den Ballungsraum Pforzheim stammt aus dem Jahr 2008. Die Datengrundlage hierzu basiert auf Straßenverkehrszählungen aus den Jahren 1998 und 2005. Die Ergebnisse dieser Erstkartierung wurden im Mai 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Rahmen der anschließenden Lärmaktionsplanung (siehe nachfolgend) wurde das Straßennetz mit Verkehrszahlen aus dem Jahr 2008 aktualisiert und damit eine Neuberechnung der Lärmkarten vorgenommen sowie im Jahr 2012 die Anzahl der Betroffenen neu berechnet.

Im Jahr 2016 wurde eine umfassende Verkehrserhebung durchgeführt und die Verteilung der Verkehrsbelastung modellhaft abgebildet. Mit dieser Darstellung des Staus quo im Jahr 2017 sowie einem neuen Geländemodell, Stand 2016, wurde im Jahr 2017 eine grundlegende Fortschreibung der Lärmkartierung vorgenommen. 

Im Rahmen der Lärmkartierung 2017 wurden folgende Lärmarten untersucht:

  • 16 Industrie- und Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen im Sinne der Industrieemissionsrichtlinie, sogenannte IED-Anlagen, befinden,
  • ca. 335 km Straßen, bestehend aus Hauptverkehrsstraßen (HVS) mit mehr als 8.219 Kfz pro Tag und sonstige Straßen, soweit die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) über 4.000 liegt, sowie alle Straßenabschnitte der Erstkartierung, sofern sie sich in der Umgebung von schutzwürdigen Wohn- oder sonstigen Nutzungen (Schulen, Krankenhäuser) befinden,
  • ca. 4 km private Bahnstrecken.

Nach der Verordnung über die Lärmkartierung hat die Stadt Pforzheim die Öffentlichkeit über die Lärmkarten in verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu informieren. Für die Verbreitung sollen elektronische Kommunikationsmittel, z. B. Verknüpfungen zu Internet-Seiten, auf denen die zu verbreitenden Lärmkarten zu finden sind, verwendet werden. Mit der nachfolgenden Veröffentlichung der Strategischen Lärmkarten auf der Homepage der Stadt Pforzheim wird diesen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung getragen.

Lärm- und Konfliktkarten

Die Situation in Pforzheim

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung mit bestehenden Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten nationaler Vorschriften (z.B. 16. BImSchV, VLärmSchR 97, TA Lärm, DIN 18005/1) nur sehr eingeschränkt verglichen werden können, da die Berechnungsverfahren nach der Umgebungslärmrichtlinie sich in einigen Punkten (z.B. Berechnungszeiträume, Zu- und Abschläge) von den nationalen Richtlinien unterscheiden. Insbesondere wird der Abendzeitraum (18 – 22 Uhr) mit einem Zuschlag von 5 dB(A) und der Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) mit einem Zuschlag von 10 dB(A) versehen.

Betroffenheitsanalyse

  • Industrie- und Gewerbelärm11 KB(Betroffene Menschen je Pegelklasse / Betroffene Wohnungen, Schulgebäude, Krankenhausgebäude und Flächen in Pegelbereichen)
  • Straßenverkehrslärm18 KB(Betroffene Menschen je Pegelklasse / Betroffene Wohnungen, Schulgebäude, Krankenhausgebäude und Flächen in Pegelbereichen)
  • Schienenverkehrslärm11 KB(Betroffene Menschen je Pegelklasse / Betroffene Wohnungen, Schulgebäude, Krankenhausgebäude und Flächen in Pegelbereichen)

Hotspot-Analyse

In Ergänzung der Lärm- und Konfliktkarten und der Betroffenheitsanalyse wurde noch eine Hotspot-Analyse vorgenommen

Um sinnvolle Aktionsbereiche bilden und eine Priorisierung dieser Aktionsbereiche vornehmen zu können, wurde in Ergänzung der Lärm- und Konfliktkarten und der Betroffenheitsanalyse noch eine Hotspot-Analyse vorgenommen. Hierdurch wird festgestellt, wo besonders viele Personen durch besonders hohe Geräuscheinwirkungen betroffen sind.

Die Priorisierung der Aktionsbereiche erfolgt dabei nach folgendem Muster:

  • Vordringlicher Bedarf: Betroffene mit sehr hohen Belastungen von über 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts
  • Kurz- bis mittelfristiger Bedarf: Betroffene mit hohen Belastungen von über 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts
  • Mittel- bis langfristiger Bedarf: Betroffene mit Belastungen von über 55 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts