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Schallschutzfensterprogramm Pforzheim

Kern des Lärmaktionsplans der Stadt Pforzheim ist ein Maßnahmenkatalog mit insgesamt neun Schallschutzmaßnahmen. Neben aktiven Maßnahmen enthält der Lärmaktionsplan als passive Maßnahme auch die Auflegung eines Schallschutzfensterprogramms (Maßnahme M 5). Das Schallschutzfensterprogramm soll zum einen der Schließung der Lücke, die die aktiven Maßnahmen vor allem an den Straßen hinterlassen, bei denen die Auslösewerte nicht flächig, sondern nur bei einzelnen Gebäuden überschritten werden, zum anderen als Übergangsmaßnahme an Straßen, an denen in den nächsten fünf Jahren kein lärmoptimierter Asphalt eingebaut wird bzw. als Zusatzmaßnahme an Gebäuden, an denen trotz Einbau von lärmoptimiertem Asphalt die Auslösewerte weiterhin überschritten sind, dienen.

Nach den Ergebnissen des Lärmaktionsplans sind ca. 4.000 Personen ganztägig und zusätzlich ca. 4.300 Personen in der Nacht sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Ein Großteil dieser Personen kann mittel- bis langfristig durch aktive Schallschutzmaßnahmen entlastet werden. Für die verbleibenden Betroffenheiten sowie als kurzfristige Maßnahme soll das Schallschutzfensterprogramm Pforzheim Abhilfe schaffen.

Das Schallschutzfensterprogramm Pforzheim basiert auf einer Anteilsfinanzierung von Schallschutzfenstern und -türen bei Wohnräumen sowie zusätzlich von Lüftungsanlagen bei Schlafräumen in Gebäuden, bei denen im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine Überschreitung der Auslösewerte festgestellt wurde und für die Straße in den nächsten fünf Jahren der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt nicht vorgesehen ist oder nicht zu einer Unterschreitung der Auslösewerte führt. Die Zuschusshöhe beträgt dabei maximal 75 % der förderfähigen Kosten.

Antragsberechtigt sind betroffene Haus- und Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte. Bei vermieteten Wohnungen sind die Mieter vor Beginn der Maßnahme auf den beabsichtigten Umfang, die hierbei entstehenden Kosten und die sich daraus gegebenenfalls ergebende Mieterhöhung hinzuweisen. Dabei dürfen die durch die Zuschüsse gedeckten Kosten der Schallschutzmaßnahme nicht auf die Miete umgelegt werden.

Das Schallschutzfensterprogramm Pforzheim wurde im September 2011 vom zuständigen Bau- und Liegenschaftsausschuss beschlossen (siehe <link file:21608 _blank download beilage p>Beilage P 0910) und ist am 16.09.2011 in Kraft getreten. Die Richtlinien und die erforderlichen Antragsformulare sind elektronisch über die unten aufgeführten Links bzw. in Papierform beim Amt für Umweltschutz erhältlich.