Offenlage
Nach Veröffentlichung der Lärmkarten im Februar 2018 fand ab Mai 2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung statt (siehe dortiger Abschnitt). Dabei gingen zahlreiche Maßnahmenvorschläge aus der Bevölkerung ein. Parallel wurde unter der Federführung des mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragten Ingenieurbüros Modus Consult eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, die zum einen mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung an den betreffenden Straßen ausgewählt sowie Vorschläge für die Ruhigen Gebiete erarbeitet hat und zum anderen die eingegangen Maßnahmenvorschläge der Bürgerinnen und Bürger geprüft und rechtlich /fachlich abgewogen hat.
Hieraus ist ein Konzept mit Maßnahmenvorschlägen und Vorschläge für die Ruhigen Gebiete entstanden, das nach Abschätzung des Lärmminderungspotentials und des Nutzen-Kosten-Verhältnisses und einstimmiger Beschlussfassung im zuständigen Planungs- und Umweltausschuss im Rahmen der Offenlage vorgestellt werden soll. Dabei bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an der weiteren Ausarbeitung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und Anregungen und Bedenken zu den Vorschlägen bzw. weitere Vorschläge vorzubringen.
Maßnahmenvorschläge
Die Maßnahmenvorschläge unterteilen sich dabei in drei Planfälle /Maßnahmentypen:
Planfall 1: bauliche Maßnahmen
- B 462 Westtangente Pforzheim, 1. Bauabschnitt zwischen Autobahnausfahrt Pforzheim-West und Dietlinger Straße: dieser Bauabschnitt war zum Zeitpunkt der Lärmkartierung noch nicht fertig gestellt und kann deshalb als Maßnahme aufgeführt werden. Der 2. Bauabschnitt wird in der nächsten Fortschreibung der Lärmaktionsplanung berücksichtigt.
- BAB A 8, 6-streifiger Ausbau zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Ost/Süd
- Schließung des Schlossbergs
- Lärmschutzwand an der B 10 im Bereich des Eutinger Talwegs
- Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwand an der Georg-Feuerstein-Straße
- Lärmschutzwand an der Büchenbronner Straße zwischen Libellenweg und Auf der Rotplatte
Planfall 2 a: Temporeduzierung ganztags
Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Betroffenen sind zusätzlich zu den lärmmindernden Fahrbahnbelägen (siehe unten) nahezu flächendeckend Temporeduzierungen erforderlich. In der Regel ist die Temporeduzierung dabei ganztägig vorzusehen, da sowohl der Ganztagesindex als auch der Nachtindex deutlich im gesundheitskritischen Bereich liegt.
Planfall 2 b: Temporeduzierung nachts
Temporeduzierungen nachts werden insbesondere dort vorgesehen, wo die Ergebnisse der Lärmkartierung eine ganztägige Temporeduzierung nicht rechtfertigt bzw. die Lärmbelastung insbesondere in der Nachtzeit auftritt.
Planfall 3: lärmmindernde Fahrbahnbeläge
Durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge kommt es insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmbelastung und zu einer spürbaren Entlastung einer Vielzahl an Betroffenen. Wie der Tabelle 3 des Zwischenberichts entnommen werden kann, reicht diese Maßnahme allein jedoch nicht aus, um bei vielen Betroffenen die Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung zu unterschreiten, so dass zusätzlich Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich sind. Darüber hinaus handelt es sich um einen Maßnahmentyp, der in der Regel nur bei einer sowieso anstehenden Sanierung des Fahrbahnbelags greift, weshalb die Realisierung sich über viele Jahre hinzieht. Eine kurz- bis mittelfristige Lärmminderung ist damit deshalb nicht bzw. nur für einzelne Straßenzüge zu erreichen. In der Regel ist deshalb zusätzlich eine Temporeduzierung zur kurzfristigen Entlastung vorzusehen.
Weitere, mögliche Maßnahmen im Straßenverkehr wurden geprüft und auf ihre Anwendbarkeit in Pforzheim bewertet (siehe hierzu die entsprechenden Ausführungen im Zwischenbericht).
Ruhige Gebiete
Bezüglich der ruhigen Gebiete wurden 3 Kategorien definiert:
- Ruhiger Landschaftsraum
Große zusammenhängende Freiflächen im Stadtgebiet oder Flächen am Ortsrand im Übergang zur freien Landschaft, die einen durchgängig erlebbaren Naturraum bilden, z.B. Friedhöfe. - Stadtoase
Kleinere innerstädtische oder siedlungsnahe Erholungs- und Freiflächen in fußläufiger Entfernung mit hoher Aufenthaltsqualität, z.B. Parkanlagen. - Ruhige Achse
Wichtige Fahrrad- und Fußwegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen mit Erholungs- und/oder Verbindungsfunktion, z.B. entlang der Flussläufe.
Näheres zu dem Konzept mit Maßnahmenvorschlägen und Vorschläge für die Ruhigen Gebiete kann dem unten stehenden Zwischenbericht und den beigefügten Plänen und Tabellen entnommen werden.
Für weitergehendere Informationen steht Ihnen gerne das
Amt für Umweltschutz, Luisenstr. 29, 75172 Pforzheim, Tel. +49 (0) 7231 39-11 92 zur Verfügung.