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Fortschreibung Lärmaktionsplanung 2018

Frühzeitige Beteiligung

Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung, insbesondere der Überschreitung der für den vordringlichen bzw. den kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf empfohlenen Pegel von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht in mehreren Stadtteilen von Pforzheim, ist es erforderlich, den Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim vom 29.06.2010 fortzuschreiben.

Nachdem sich bei der Lärmkartierung 2017 erneut herausgestellt hat, dass der Straßenverkehr der größte Lärmverursacher ist, sind weitere Maßnahmen in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Verringerung des Straßenverkehrslärms zu prüfen, beispielsweise

  • verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. Verkehrsverlagerungen, Reduzierung des LKW-Anteils),
  • verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Beschränkung der Geschwindigkeit, Verkehrsberuhigungen),
  • bauliche Maßnahmen (z.B. Kreisverkehre),
  • Lärmschutzeinrichtungen an Straßen,
  • Schallschutzfenster.

Darüber hinaus sollen ruhige Gebiete identifiziert und ausgewiesen werden. Ruhige Gebiete sind zum einen großflächigere Landschaftsräume außerhalb der Bebauung, die der Erholung dienen und im Kernbereich der Flächen eine Lärmbelastung (L DEN) von ≤  55 dB(A) aufweisen und zum anderen innerstädtische Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion, die von der Bevölkerung unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung als ruhig empfunden werden. Ziel der Ausweisung ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan ist es, diese Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Auch bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen, insbesondere durch Mitwirkung an der Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, durch Anhörung über Maßnahmenvorschläge und durch Unterrichtung über getroffene Entscheidungen. Dabei sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen und die Ergebnisse der Mitwirkung zu berücksichtigen.

In Ermangelung verbindlicher Vorgaben für die Durchführung der Lärmaktionsplanung ist in Pforzheim vorgesehen, das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans an das Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch anzulehnen und ggf. um weitere Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen. Hierdurch sind die Einbeziehung der gemeinderätlichen Gremien sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit angemessen sichergestellt.

Um den Lärmaktionsplan auf eine breite Basis zu stellen und alle möglichen und geeigneten Maßnahmen prüfen zu können, ermuntert die Stadt Pforzheim alle Betroffenen und Interessierten, sich aktiv an der Aufstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und mögliche Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms vorzuschlagen.

Hierzu kann das nachfolgende Kontaktformular verwendet werden. Vorschläge und Anregungen können aber auch schriftlich beim Amt für Umweltschutz eingereicht werden. Die Stadtverwaltung Pforzheim ist für jede Anregung dankbar und freut sich über jeden Maßnahmenvorschlag.

Für weitergehendere Informationen steht Ihnen gerne das Amt für Umweltschutz, Luisenstr. 29,  75172 Pforzheim, Tel. (0 72 31) 39 11 92 zur Verfügung. Hier liegen auch die Strategischen Lärmkarten während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8 – 12 und 14 – 16 Uhr sowie Donnerstag bis 18  Uhr) zur Einsichtnahme aus.