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November 2009: Vorschriften über die Ablieferung von Leichen an die anatomischen Anstalten

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird das ursprünglich aus Irland stammende Fest Halloween gefeiert. Seit den 90er Jahren findet dieses schaurige Fest auch in Deutschland zunehmend Verbreitung. Natürlich bieten auch die Akten des Stadtarchivs manchmal etwas zum Gruseln – hier ein Beispiel aus dem Bestand des Garten- und Friedhofsamtes.

Die „Vorschriften über die Ablieferung von Leichen an die anatomischen Anstalten“ regelten die Verwendung der Leichen von Verbrechern und Selbstmördern als Forschungsobjekte. Wenn die Verwandten des Verstorbenen keinen Einspruch erhoben, wurde die Leiche an die anatomischen Anstalten der Landesuniversitäten gegeben und dort obduziert. Anschließend folgte aber eine normale Bestattung.

Wem es jetzt doch zu gruselig wurde: Die Vorschriften stammen aus dem Jahr 1904 und gelten selbstverständlich schon lange nicht mehr.

(Die Bilder lassen sich durch einen Klick vergrößern)

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