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Informationen zur Nutzung von Personenstands- und Meldeunterlagen

Personenstandsbücher

  • Sammelbegriff für Geburtsregister, Heiratsregister und Sterberegister 
  • Chronologisch nach Jahrgängen, nicht alphabetisch geordnet → deshalb benötigt man für die Recherche unbedingt das Jahr der Geburt, der Heirat oder des Todes der gesuchten Person
  • In Baden im Jahr 1870 eingeführt, im gesamten Deutschen Reich erst 1876 
  • Vor 1870 wurden Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle in Kirchenbüchern verzeichnet 
  • Benutzung der im Stadtarchiv befindlichen Personenstandsregister: Wegen des Kriegsverlusts der Erstbücher können Personenstandsregister aus konservatorischen Gründen nicht im Original vorgelegt werden. Bereits digitalisierte Register können als Digitalisate genutzt werden. Für noch nicht digitalisierte Register erfolgt eine Beauskunftung durch das Stadtarchiv. Stand Okt. 2022 digitalisiert sind: Geburtenregister 1870-1899; Heiratsregister 1908-1924; Sterberegister 1870-1930 sowie 1945-1985. Die Digitalisierung wird fortgesetzt.
  • Gestaffelte Abgabefristen ans Stadtarchiv (die Jahresangaben verschieben sich jährlich um ein Jahr) und verschiedene Zuständigkeiten
 AbgabefristStadtarchivStandesamt
Geburtsregister110 Jahre1870-1912ab 1913
Heiratsregister80 Jahre1870-1942ab 1943
Sterberegister30 Jahre1870-1992ab 1993
OrtPersonenstandsregister
1870-1912/1942/1992
Personenstandsregister
ab 1913/1943/1993
Stadt
Pforzheim
Stadtarchiv Pforzheim
archiv(at)pforzheim.de
Standesamt Pforzheim
sta-urk(at)pforzheim.de
Brötzingen,
Dillweißenstein,
Würm,
Büchenbronn,
Hohenwart
Stadtarchiv Pforzheim
archiv(at)pforzheim.de
Standesamt Pforzheim
sta-urk(at)pforzheim.de
EutingenStadtarchiv Pforzheim
archiv(at)pforzheim.de
Ortsverwaltung Eutingen,
Standesamt 
ov-eutingen(at)pforzheim.de
HuchenfeldStadtarchiv Pforzheim
archiv(at)pforzheim.de
Ortsverwaltung Huchenfeld,
Standesamt 
ov-huchenfeld(at)pforzheim.de

 

Kirchenbücher

  • Kirchliche Tauf-, Ehe- und Totenbücher → relevant vor 1870
  • Da es sich um kirchliches Eigentum handelt, befinden sie sich entweder noch in den Pfarrämter oder wurden an kirchliche Archive abgegeben:
    • Evangelische Kirchenbücher Pforzheims: Evangelisches Kirchengemeindeamt, Pestalozzistraße 2, 75172 Pforzheim, Tel.: 07231/378743, E-Mail: yvonne.hartmann(at)evkirche-pf.de
    • Badische evangelische Gemeinden: Landeskirchliches Archiv, Blumenstraße 1-7, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/9175795, E-Mail: archiv(at)ekiba.de
    • Badische katholische Gemeinden: Erzbischöfliches Archiv, Schoferstraße 3, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/2188260, E-Mail: archiv(at)ordinariat-freiburg.de
    • Württembergische evangelische Gemeinden: Landeskirchliches Archiv, Balinger Straße 33/1, 70567 Stuttgart, Tel.: 0711/2149373, E-Mail: archiv(at)elk-wue.de
    • Württembergische katholische Gemeinden: Diözesanarchiv Rottenburg, Eugen-Bolz-Platz 1, 72108 Rottenburg, Tel.: 07472/169305, E-Mail: dar(at)bo.drs.de 

Die Zweitbücher der badischen Kirchenbücher befinden sich im Generallandesarchiv Karlsruhe und sind auch online recherchierbar: www.landesarchiv-bw.de/glak

Melderegister

  • alphabetisch nach Einwohnern geordnet
  • enthält Angaben des Geburts-, Heirats- und Sterbedatums, Geburtsort, Nationalität, Beruf, Religion, Adressen, Zu- und Wegzug, minderjährige Kinder
  • Stadt Pforzheim
Zeitraum Auskunft durch
vor 1945Melderegister wurde am 23.02.1945 vernichtet
→ „Ersatz“-Recherche in Adressbüchern

Stadtarchiv
archiv(at)pforzheim.de 

1945-1973Microfiches; digitalisiertBürgercentrum 
buergercentrum(at)pforzheim.de
1973-1986Karteikarten, MicrofichesBürgercentrum 
buergercentrum(at)pforzheim.de
ab 1986elektronischBürgercentrum 
buergercentrum(at)pforzheim.de
  • Teilorte: hier sind auch Meldebücher und Karteien vor 1945 erhalten → Auskunft durch Stadtarchiv

 

Adressbücher

  • Kein amtliches Verzeichnis; Publikation eines Verlages
  • Keine lückenlose Überlieferung
  • Ältestes Exemplar von 1859

 

Gebühren für die Nutzung von Personenstandsunterlagen

  • Schriftliche Auskünfte aus Archivgut (auch Personenstandsregister), einschließlich der dazu erforderlichen Ermittlungen, Aushebungen und Reponierungen: je angefangene 15 Minuten 15 € (für rechtliche, wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke erst ab einem Aufwand von über einer Stunde)
  • Bei der Bestellung von Reproduktionen aus Personenenstandsregistern zusätzlich:
    • Scan oder Kopie eines Geburts-, Heirats- oder Sterberegistereintrags: 10,00 € pro Seite
    • Beglaubigung der Kopie eines Geburts-, Heirats- oder Sterberegistereintrags: 2,70 € pro Seite
  • Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die weiteren gebührenpflichtigen Leistungen gemäß des Gebührenverzeichnisses der Archivordnung der Stadt Pforzheim!

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der Archivordnung der Stadt Pforzheim