Zum Inhalt springen
  • Bewölkt: 85-100% 11 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Benutzungsantrag

Das Stadtarchiv Pforzheim steht gemäß den Vorschriften des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg und der städtischen Archivordnung jedem zur Benutzung offen. Wenn Sie das Archiv nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und melden sich entweder zum Lesesaalbesuch an oder klären Sie mit uns, ob eine schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen vorzuziehen ist.

Voraussetzung für die Archivbenutzung ist das Stellen eines Benutzungsantrags. Mit dem Unterzeichnen des ausgefüllten Benutzungsantrags erkennen Sie die Archivordnung des Stadtarchivs Pforzheim an. Diese liegt für Sie zur Einsicht im Lesesaal aus und steht unten zum Download bereit. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Die Benutzungserlaubnis erteilt das Stadtarchiv. Sie können den Benutzumgsantrag auch bereits oben auf dieser Website herunterladen und ausgefüllt vor Ihrem Besuch per E-Mail an uns zurücksenden.

Wenn Sie einen Lesesaaltermin vereinbaren möchten und zu Ihrem Thema im laufenden Jahr noch nicht im Stadtarchiv gearbeitet haben, übersenden Sie uns bitte vorab per E-Mail den ausgefüllten Benutzungsantrag (Unterschrift erfolgt vor Ort).

Benutzungsantrag

Archivordnung

 

Lesesaalbesuch

Im Lesesaal werden die Archivalien und Bücher für die Benutzung bereitgestellt. Mit Hilfe von Findmitteln zu den einzelnen Beständen können Sie nach Unterlagen zu Ihrem Thema recherchieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie hierbei gerne. Da für die Recherche und die Bereitstellung der Archivalien für die Benutzung ein nicht unerheblicher Zeitaufwand entsteht, muss eine Benutzungsanfrage mindestens zwei Werktage vor dem Archivbesuch erfolgen. Auch aufgrund der begrenzten Zahl der im Lesesaal zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.

Vorbereitung

Zur Vorbereitung eines Besuchs oder einer Anfrage empfehlen wir, in unserer Beständeübersicht, nach Beständen zu recherchieren, die für Ihre Fragestellung einschlägig sein könnten. Auf Findbuch.Net kann online in Archivgut recherchiert werden; für die Archivbibliothek gibt es einen Online-Katalog - nutzen Sie dazu die Links im oberen Teil. Vorbestellungen von Unterlagen und Literatur (sofern die Signatur bekannt ist) sind telefonisch und per E-Mail möglich. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Unterlagen, die in Findbüchern aufgelistet sind, auch vorgelegt werden können, da eventuell die gesetzlichen Sperrfristen noch nicht abgelaufen sind oder besondere Nutzungsbedingungen bestehen. Dies gilt insbesondere für jüngere Dokumente und nichtamtliche Bestände.

Schriftliche Anfrage

Es besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Rechercheanfrage an das Stadtarchiv zu stellen. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage, die per Post, Fax oder E-Mail erfolgen kann, Ihren vollständigen Namen und Adresse an. Telefonische Anfragen nach Auskünften aus Archivgut können leider nicht bearbeitet werden, da die Archivbenutzung einen schriftlichen Antrag voraussetzt.

Schriftliche Anfragen bearbeiten wir bei wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Fragestellungen durch eine Recherche in Findmitteln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie die inhaltliche Auswertung des Archivguts selbst in unserem Lesesaal durchführen müssen. Zu genealogischen Anfragen finden Sie hier weitere Informationen.

Recherchemöglichkeiten

Übersicht aller Recherchemöglichkeiten des Stadtarchivs

Übersicht aller Recherchemöglichkeiten

Online-Katalog Archivbibliothek

OPAC Archivbibliothek

Online-Recherche im Archivgut

Findbuch.Net

Leistungen und Gebühren

Je nach Nutzungszweck fallen für unsere Leistungen Gebühren an. Die Höhe der anfallenden Gebühren können Sie dem Gebührenverzeichnis der Archivordnung entnehmen.

Die Fertigung bzw. Erstellung von Kopien, Reproduktionen oder Dateien sowie deren evtl. Veröffentlichung sind i. d. R. gebührenpflichtig und werden auf schriftlichen Antrag durch das Stadtarchiv genehmigt. Es ist möglich, dass aus rechtlichen oder konservatorischen Gründen Kopien und Reproduktionen nur eingeschränkt genehmigt werden können.

Gebührenfrei kann Ihnen auf Wunsch das eigenhändige Abfotografieren ausgewählter Archivalien für private Zwecke gestattet werden, soweit konservatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Bitte sprechen Sie unser Servicepersonal an.

Bitte beachten Sie, dass angefertigte Reproduktionen nur für den im Benutzungsantrag jeweils vereinbarten Zweck genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Jede Art von Veröffentlichung bedarf der vorherigen Genehmigung und ist gebührenpflichtig. Bitte legen Sie daher Ihren Publikationswunsch schriftlich dar, insbesondere Art, Zeitraum, Häufigkeit bzw. Auflagenhöhe.