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Nafz, Käthe („verbotener Umgang“)

Käthe Nafz ist am 1.12.1899 in Mülheim/Rhein geboren. Sie wohnt mit ihrem Mann Wilhelm in Pforzheim und ist Polisseuse bei der Firma Hohmann und Katz. Sie wird am 7.12.1943 wegen „verbotenem Umgang mit Kriegsgefangenen“ im Gefängnis in Pforzheim eingesperrt. Sie war denunziert worden, sie habe dem französischen Kriegsgefangenen Jean Schiertz, in derselben Firma beschäftigt, wiederholt Obst und Brot gegeben, habe ihm ein französisches Wörterbuch geschenkt, ihn vom Lager bei den Brauhausstuben wiederholt in ihre Wohnung genommen und daselbst bewirtet und schließlich am 29.10.1943 einen halben Apfelkuchen gerichtet. Der Strafbefehl des Amtsgerichtes vom 30.12.1943 lautet auf 2 Monate Haft, abzüglich der 3 Wochen Untersuchungshaft mit der Begründung, durch ihr Verhalten habe sie „das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt“. Am 8.1.1944 wird sie „auf Wohlverhalten“ aus dem Gefängnis entlassen. Akten über Jean Schiertz sind nicht zu finden.

Das weitere Schicksal von Käthe Nafz ist nicht bekannt.


 

Quelle:

GLA KA 509 - 1769