Inhalt
Unterlagen
Die Plansätze für die zu beratenden Bauvorhaben sollen in der Regel jeweils einen Monat vor der Sitzung der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates vorliegen.
Die Plansätze für die zu beratenden Bauvorhaben sollen in der Regel jeweils einen Monat vor der Sitzung der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates vorliegen.