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Förderbereiche

Das Sanierungsgebiet ist in Bereiche mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten gegliedert. Im gesamten Geltungsbereich des Programmgebietes können bei der Umsetzung von Sanierungsvorhaben steuerliche Erleichterungen (7h EStG) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist hierbei, dass die Maßnahmen im Vorfeld mit der Sanierungsstelle der Stadt Pforzheim abgestimmt und eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung getroffen wird.

Bei steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

In dem blau hinterlegten Bereich haben die vorbereitenden Untersuchungen deutliche bauliche Missstände ergeben. Daher werden hier zusätzlich Investitionszuschüsse für umfassende Gebäudesanierungen sowie den Abbruch von rückwärtigen Gebäuden zur Verfügung gestellt. Auch hier ist der Abschluss eines entsprechenden Fördervertrages zwischen Eigentümer und Stadt vor Baubeginn Fördervoraussetzung.

Umfassende Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden können mit einem Zuschuss von bis zu 35% der Baukosten ( maximal  80.000 Euro ) und Gebäude, die denkmalgeschützt, städtebaulich, geschichtlich oder künstlerisch wertvoll sind mit bis zu 50% der Baukosten ( max. 100.000 € ) gefördert werden. Abbruchkosten z. B. von Hintergebäuden werden von der Stadt mit bis zu 100 % übernommen. 

Bei Fragen zu Sanierungsmaßnahmen in beiden Gebietsteilen wenden Sie sich bitte an die Sanierungsstelle der Stadt Pforzheim, Herrn Beck, Telefon 07231/39-2285 oder Herrn Eisenhauer, Telefon 07231/39-2197 oder schicken Sie uns eine  E-Mail !