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Teilnahmebedingungen „Gestalte dein Quartier“

Gewinnspiel „Gestalte dein Quartier“

Teilnahmebedingungen "Gestalte dein Quartier"

Gewinnspiel „Gestalte dein Quartier“
Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Planungsamt der Stadt Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, 75175 Pforzheim

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel des Planungsamtes Pforzheim, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Einverständnis mit Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Teilnahme am Gewinnspiel

Der Gewinnspiel- Zeitraum ist vom 20. August 2021 bis zum 18. Oktober 2021. Innerhalb des genannten Zeitraums erhalten die Teilnahmeberechtigten die Möglichkeit, über https://www.pforzheim.de/stadt/bauen-stadtentwicklung/stadtentwicklung/qe-bleichstrasse/umfrage-kanale-grande.html  am Gewinnspiel teilzunehmen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Durch den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung erhöhen sich die Gewinnchancen nicht. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des auf unserer Homepage (www.pforzheim.de) angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Person sind nur eine Teilnahme und nur ein Gewinn möglich. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen oder Haushalte ist ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Pforzheim und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Planungsamtes sowie ihre Angehörigen. Zudem behält sich der Betreiber vor,  Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund  vorliegt, beispielsweise

  1. bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum Gewinnspiel oder Durchführung des Gewinnspiels,
  2. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  3. bei unlauterem Handeln oder
  4. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Zu gewinnen gibt es 5 x  einen Liegestuhl mit dem PF- Logo.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss per Losverfahren unter Gewährleistung des  Zufallsprinzips .

Die Gewinner der Verlosung werden innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss  über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert. Daraufhin muss der Gewinner eine Bestätigungsmail an pla(at)pforzheim.de senden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Wochen ab der Gewinnbenachrichtigung per Bestätigungsmail verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.

Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.  

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Gewinn erfolgt durch persönliche Abholung des Gewinners beim Planungsamt, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, 75175 Pforzheim nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt   das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Pforzheim liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder es für das Planungsamt Pforzheim unzumutbar machen. Hierzu gehören  insbesondere das nicht gestattete Eingreifen Dritter z.B. durch Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs der Stadt Pforzheim liegen sowie Rechtsverletzungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen.

Veröffentlichungsrecht und Datenschutz

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist das Planungsamt Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, 75175 Pforzheim. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist unter pla@pforzheim.de erreichbar. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Gewährung der Gewinne erforderlich ist. Die Daten werden mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, sofern sie dann nicht mehr erforderlich sind. Der Teilnehmer hat hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beschweren.

Falls Sie im Rahmen des Gewinnspiels eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn uns gegenüber ausgesprochen haben.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Homepage des Veranstalters.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist  ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck rechtlich am nächsten kommt.