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Verkehrswertgutachten

Antrag auf ein Verkehrswertgutachten

Antrag auf ein Verkehrswertgutachten

Gebührensatzung

Gebührentabelle (inkl. USt)

Jeder Eigentümer kann für sein Grundstück, sein Haus, seine Eigentumswohnung oder ein Grundstücksrecht ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle beantragen. Behörden, Gemeinden, Inhaber von Rechten und Pflichtteilsberechtigte können ebenfalls Gutachten erstellen lassen. Auch Kaufinteressenten können Gutachten für das beabsichtigte Kaufobjekt beantragen. Dazu benötigen sie jedoch die Zustimmung des Eigentümers. Der betroffene Eigentümer erhält stets eine Abschrift des Gutachtens.

Der Verkehrswert (Marktwert) des Objekts wird in einer nichtöffentlichen Sitzung von mindestens drei Gutachtern ermittelt. Grundlage sind insbesondere eine Ortsbesichtigung, alle wertrelevanten Tatsachen und Objektdaten sowie die aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Bodenrichtwerte und weitere für die Wertermittlung erforderliche Daten.