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Art der baulichen Nutzung

Festgesetzte Nutzung des Baugebietes wie z.B.: Reines Wohngebiet (WR)

  • Allgemeines Wohngebiet (WA)
  • Mischgebiet (MI)
  • Kerngebiet (MK)
  • Gewerbegebiet (GE)
  • Industriegebiet (GI)
  • Sondergebiet (SO)

Ausgleichsflächen

Flächen zum Ausgleich des Eingriffs in die Natur, der durch die Bebauung verursacht wird

Ausgleichsmaßnahmen

Ökologische Aufwertung von Flächen durch bestimmte Maßnahmen, z.B. Pflanzungen etc., zum Ausgleich von baulichen Eingriffen

Baufenster

Von einer Baugrenze umschlossene Fläche, auf der unter Berücksichtigung der GRZ und der Abstandsflächen überall gebaut werden darf. Der Begriff "Baufenster" wird nur im Sprachgebrauch häufig angewendet, ist kein offizieller Rechtsbegriff

Baugrenze

Darf nicht mit einer Bebauung überschritten werden, trennt bebaubare von nicht bebaubarer Fläche

Baulinie

Daran muss zwingend gebaut werden, trennt bebaubare von nicht bebaubarer Fläche

Baumassenzahl (BMZ)

Verhältnis von Kubikmeter Baumasse zu Quadratmeter Grundstücksfläche; die BMZ wird sehr selten im B-Plan festgesetzt

Bauweise

Dei Anordnung von Gebäuden auf dem Baugrundstück im Verhältnis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen;

  • offen: Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit einer Länge bis zu 50 m;
  • geschlossen: Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand
  • abweichend: bestimmte zulässige Länge wird je nach Anforderung im Bebauungsplan festgesetzt

              

Behörden (Träger öffentlicher Belange)

Stellen, denen die Wahrnehmung des betreffenden öffentlichen Belanges als öffentliche Aufgabe zur Erledigung im eigenen Namen mit Wirkung nach außen zugewiesen ist; z.B. Forstverwaltung, Gewässerdirektion, Naturschutzverbände, Deutsche Telekom, Industrie- und Handelskammer, benachbarte Gemeinden etc.

Bestandsschutz

Schutz eines rechtmäßig errichteten Gebäudes gegenüber nachträglichen Rechtsänderungen (z.B. neuer Bebauungsplan)

Einfriedung

Schutz des Grundstückes gegen Unbefugte, gegen Einsicht und gegen Witterungs- und Immissionseinflüsse

Erschliessung

Anschluss an Grundstücke, unterteilt in öffentliches Straßennetz (ausreichende Erreichbarkeit von Grundstücken), technische Versorgung und Entsorgung

FFH-Richtlinie

1992 beschlossene EU-Richtlinie mit dem Ziel, das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 zu bilden ( F auna = Tierwelt, F lora = Pflanzenwelt, H abitat = Lebensraum )

Firsthöhe

Oberste Dachbegrenzungskante, Schnittpunkt der beiden Dachschrägen bzw. Oberkante bei Flachdächern

Geschossflächenzahl (GFZ)

Verhältnis aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche, d.h. eine GFZ von 0,8 mit einer GRZ von 0,4 bedeutet: das Grundstück kann bis zu 40 % bebaut werden, die Geschossfläche kann unter Berücksichtigung der GRZ und der zulässigen Geschossanzahl max. 80 % der Grundstücksfläche betragen

Grundflächenzahl (GRZ)

Verhältnis von bebauter zu nicht bebauter Fläche; d.h. eine GRZ von 0,4 bedeutet: das Grundstück darf bis max. 40 % bebaut werden, allerdings nur innerhalb der zulässigen Baugrenzen bzw. Baulinien

Maß der baulichen Nutzung

Mögliche bauliche Ausnutzung der Grundstücke durch die überbaubare Grundfläche (GRZ), Geschossfläche (GFZ) und Anzahl der Vollgeschosse der Bebauung

Mischfläche

Eine Straßenfläche, die nicht in Fahrbahn und Gehweg untergliedert ist, sondern auf der alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte haben

Pflanzgebot

Verpflichtung des Eigentümers eines Baugrundstücks, bestimmte Anpflanzungen auf festgelegten Flächen vorzunehmen, empfohlene Pflanzen können Pflanzlisten entnommen werden

Träger öffentlicher Belange

Stellen, denen die Wahrnehmung des betreffenden öffentlichen Belangs als öffentliche Aufgabe zur Erledigung im eigenen Namen nach außen zugewiesen ist; z.B. Forstverwaltung, Gewässerdirektion, Naturschutzverbände, Deutsche Telekom,  Industrie- und Handelskammer, benachbarte Gemeinden etc.

Traufhöhe

Äußerste Schnittkante der Außenwand mit der Dachhaut (in der Regel mit der Ziegelschicht)

Vollgeschosse

Bestimmung der Mindesthöhe des Geschosses, der Höhe über dem natürlichen Gelände und Grundfläche bei obersten Geschossen nach Landesbauordnung. Je nach Datum der Rechtskraft des jeweiligen Bebauungsplanes gilt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Landesbauordnung