
Worum es geht:
Der Gemeinderat der Stadt Pforzheim hat am 12.10.2004 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ausschnitt „Obsthof II“, Teilgebiet „Eutingen“, beschlossen. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim von 2005 stellt für das Plangebiet entsprechend dem derzeitig gültigen Bebauungsplan eine gewerbliche Baufläche dar. Da das Möbelhaus die Grenze der Großflächigkeit überschreiten wird, ist die Darstellung einer Sonderbaufläche erforderlich.