Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen.
Nachfolgend finden Sie die Beteiligungsmöglichkeiten:
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erste Planungen)
- Offenlage
- Pläne im Verfahren (letzter Verfahrensstand)
Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit, sich im Bürgerinformationssystem über Sitzungstermine der zuständigen Gremien der Stadt und des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim sowie den städtischen Vorlagen zu informieren.
Möglichkeiten der Beteiligung
Wird der Flächennutzungsplan erstellt oder geändert, haben Sie als Bürger die Möglichkeit, sich am Planungsprozess zu beteiligen. Dies geschieht in der Regel zweimal im förmlichen Bauleitplanverfahren nach §3 Baugesetzbuch.
Das erste Mal haben Sie im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, in einem frühen Planungsstadium Ihre Anregungen zu äußern. In diesem Verfahrensschritt liegt nur ein vorläufiger Entwurf vor, der die grobe Zielrichtung der Planung angibt. Dieser Plan kann in Pforzheim in der Regel zwei Wochen lang eingesehen werden.
Im Rahmen der Offenlage des Planes haben Sie, ebenso wie bei der frühzeitigen Beteiligung, die Gelegenheit, diesen einzusehen und Anregungen zu geben, die der Verbandsversammlung zur Abwägung vorgelegt werden. In diesem Verfahrensschritt ist die Planung so weit vorangekommen, dass das erste Abwägungsergebnis eingearbeitet ist, das durch die Anregungen, die Sie und die Behörden bei der ersten Beteiligung eingebracht haben, ermittelt wurde. Sie können in dieser Phase anhand eines ausgearbeiteten Planes und Begründung mit Umweltbericht die genauen Ziele der Planung erkennen. Die Offenlage dauert im Gegensatz zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einen Monat.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Mitteilung über öffentliche Bekanntmachungen im Pforzheimer Kurier und der Pforzheimer Zeitung.
Die Auslegung findet im Planungsamt, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, statt. Die Pläne mit der Begründung hängen dort zur allgemeinen Einsichtnahme auf dem Gang im 5. OG aus. Nach telefonischer Terminvereinbarung kann Ihnen ein Sachbearbeiter für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim (Technisches Rathaus, Zimmer T 5.16) erhalten Sie die Auskunft darüber, wer Ihr Ansprechpartner ist.