Bebauungsplan Ausschnitt "Vergnügungsstätten Wilferdinger Höhe" - Teilgebiet "Wilferdinger Höhe"
Inhalt
Rechtskräftiger Bebauungsplan
Satzungsnummer 694
Rechtskräftig seit 17.03.2009
Worum es geht:

Durch die Änderungssatzung soll einheitlich für die Wilferdinger Höhe die Baunutzungsverordnung 1990 gelten. Die Zulassung weiterer Diskotheken, von Anlagen für kirchliche Zwecke sowie von Betrieben mit „sexuellem Hintergrund“ soll ausgeschlossen werden.
Zeichnerischer Teil:
694-v-wilfdinger-bpl.pdfBebauungsplan2 MB
694-v-wilfdinger-bplegende.pdfZeichenerklärung295 KB
Textteil:
694-v-wilfdinger-begruendung.pdfBegründung258 KB
694-v-wilfdinger-textliche.pdfTextliche Festsetzungen226 KB