Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Innenstadt II"
Inhalt
Rechtskräftige Satzung
Satzungsnummer 736
rechtskräftig seit 29.05.2015
Ziele der Planung:
Mit diesem Bebauungsplan sollen die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption rechtsverbindlich umgesetzt werden. Indem beginnende Trading-Down-Prozesse (Abwertungsprozesse) in den Randlagen der Innenstadt gestoppt werden, sollen die Voraussetzungen für die Aufwertung der Innenstadt geschaffen werden.
Zeichnerischer Teil:
Textteil:
Hinweis:
Zu dem hier eingestellten Plan können keine Anregungen mehr gemacht werden, da das Verfahren bereits abgeschlossen ist.