Bebauungsplan "Nördlich der Frankstraße"
Inhalt
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Auslegung vom 23.03.2020 bis 03.04.2020
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten im Bürgercentrum der Stadt Pforzheim, Altes Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 2, 1. OG, zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern.
Nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 39-2477) steht Ihnen sachkundiges Personal des Amtes bzw. des beauftragten Büros für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Worum es geht:
Zeichnerischer Teil:
Bebauungsplanentwurf2 MB
Städtebaulicher EntwurfLageplan1,018 KB
Städtebaulicher EntwurfGebäudeansichten10 MB
Textteil:
Begründung511 KB
Textliche Festsetzungen909 KB