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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ob der langen Steig" mit örtlichen Bauvorschriften

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Auslegung von 20.12.2021 bis 14.01.2022

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) im Planungsamt der Stadt Pforzheim (Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, Flur 5. OG) zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern. 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau im Bereich Ob der langen Steig / Gesellstraße.