Öffentlichen Auslegung zur Betroffenenbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Auslegung vom 04.10.2021 bis 18.10.2021
Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet aus. Zusätzlich können die Unterlagen im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, Flur 5. OG, nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail zur Niederschrift vorbringen.
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Lebensmittelmarkt und Büroflächen in den Obergeschossen, anstelle des ehemaligen Sinn-Leffers-Gebäudes.
Nach der wiederholten Auslegung wird eine Korrektur des Maßes der baulichen Nutzung erforderlich. Zudem wird das Vorhaben, dessen Zulässigkeit durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmt wird, im Erdgeschoss unwesentlich verändert. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich.
Die durch vorstehende Modifikationen bedingten Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplans vom 14.07.2021 sind rot kenntlich gemacht. Die erneute öffentliche Beteiligung bezieht sich lediglich auf diese Bestandteile. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf die Dauer von 14 Tagen verkürzt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Zeichnerischer Teil:
- Bebauungsplanentwurf192 KB
Textteil:
- Textliche Festsetzungen990 KB
- Begründung2 MB
Gutachten:
Umweltrelevante Stellungnahmen:
- Landesnaturschutzverband BW - AK Pf/Enzkreis und BUND Ortsgruppe Pforzheim624 KBStellungnahme 10.08.2021