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Bebauungsplan "Arlingerstraße 1-5"

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Auslegung vom 21.09.2020 bis 02.10.2020

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, Flur 5. OG, zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern. 

Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, sich nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39 2477) über die Planung zu informieren.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Nahversorgung am Standort und der Lückenschluss zu den angrenzenden Bebauungsplänen zu schaffen.

Zeichnerischer Teil:

Textteil:

Beteiligung: