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Bebauungsplan "Am Nagoldhang 17-23"

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie des Entwurfs- und Offenlagebeschlusses mit örtlichen Bauvorschriften

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Pforzheim hat am 27.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen sowie dem Satzungsentwurf über den Bebauungsplan „Am Nagoldhang 17 - 23“ mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt.

Die Grenze des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 15.11.2021 bis 17.12.2021 statt. Die hieraus eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden im Ausschuss nie behandelt, da der Vorhabenträger keine Bereitschaft zur Unterzeichnung des für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB notwendigen Durchführungsvertrags signalisiert hat.

Der Vorhabenträger hat sich nun dahingehend geäußert, dass er das Vorhaben in absehbarer Zeit nicht realisieren möchte. Aus diesem Grund hat der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen, den o. g. Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurfs- und
Offenlagebeschluss aufzuheben. Das Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Nagoldhang 17 - 23“ mit örtlichen Bauvorschriften wird damit eingestellt.