Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)
Auslegung vom 12.09.2022 bis 14.10.2022
Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet aus. Zusätzlich können die Unterlagen im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, Flur 5. OG, nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Nachverdichtung der vorhandenen Wohnbebauung.
Zeichnerischer Teil:
- Bebauungsplanentwurf636 KB
Textteil:
- Textliche Festsetzungen553 KB
- Begründung652 KB