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Bebauungsplan "Westliche Karl-Friedrich-Straße/Marktplatz"

Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Auslegung vom 05.08.2019 bis 06.09.2019

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Entwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten im Bürgercentrum der Stadt Pforzheim, Altes Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 2, 1. OG, zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern.

Am 22.08.2019 von 16:00 und 17:00 Uhr, steht Ihnen sachkundiges Personal des Amtes für Fragen und Auskünfte zur Verfügung (Technisches Rathaus, Planungsamt, 5. OG, Zi. 5.24). 

Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, sich nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39 2477) über die Planung zu informieren.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sanierung und Erweiterung des Gebäudes Westliche Karl-Friedrich-Straße 1.  

Gutachten und Stellungnahmen:

Abwägung - Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen