Zum Inhalt springen
  • Bewölkt: 85-100% 4 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Südlich der Innenstadt"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 770  

rechtskräftig seit 10.07.2020 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist, basierend auf den Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim die Abgrenzung des Ausschlussbereichs von Vergnügungsstätten planungsrechtlich umzusetzen.