Zum Inhalt springen
  • Leichter Regen 10 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Innenstadt II"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 736

rechtskräftig seit 29.05.2015

Ziele der Planung:

Mit diesem Bebauungsplan sollen die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption rechtsverbindlich umgesetzt werden. Indem beginnende Trading-Down-Prozesse (Abwertungsprozesse) in den Randlagen der Innenstadt gestoppt werden, sollen die Voraussetzungen für die Aufwertung der Innenstadt geschaffen werden.

Zeichnerischer Teil: