Worum es geht:
Ein Pforzheimer Unternehmer plant die Gründung einer Stiftung zur Förderung von Kunst und Design. Die für den Stiftungszweck erforderlichen baulichen Anlagen sollen auf Teilen des Grundstück Flst.-Nr. 18961/4 realisiert werden. Im bestehenden Planungsrecht ist die angestrebte Realisierung dort nicht möglich; ein Bebauungsplan ist erforderlich.