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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kurze Steig - Parkhaus Siloah"

Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften

Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Auslegung vom 24.04.2023 bis 26.05.2023

Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet aus. Zusätzlich können die Unterlagen im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, Flur 5. OG, nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 04.11.2020 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kurze Steig – Parkhaus Siloah“ aufzustellen. Am 04.05.2021 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kurze Steig – Parkhaus Siloah“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen und wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 13.08.2021 in Kraft gesetzt.

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wurden mögliche Fehler im Planaufstellungsverfahren offenbar. Um solche möglichen Mängel zu beheben, wird das ergänzende Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Das Planaufstellungsverfahren wird ab dem möglicherweise fehlerhaften Verfahrensabschnitt der Offenlage wiederholt. Ziel ist es, hierdurch einen rechtssicheren Bebauungsplan zu schaffen. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend auf den Zeitpunkt seines ursprünglichen Inkrafttretens (13.08.2021) in Kraft zu setzen.

Ziele der Planung

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau eines Parkhauses.