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Bebauungsplan "Hellerichstraße, Vereinsheim", Huchenfeld

im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB

Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Auslegung vom 03.08.2020 bis 04.09.2020

Die Offenlage wird durch Auslegung der Entwurfsunterlagen im Internet durchgeführt. Zusätzlich hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Planung während der Öffnungszeiten im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, Flur 5. OG, einzusehen.

Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, sich nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39 2477) über die Planung zu informieren.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Planungsrechtliche Voraussetzungen zum Neubau des Vereinsheim des SV Huchenfeld zu schaffen.

Zeichnerischer Teil:

Abwägung - Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen