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Bebauungsplan "Helleräcker", Huchenfeld (HU2)

Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Auslegung vom 09.01.2023 bis 10.02.2023

Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet aus. Zusätzlich können die Unterlagen im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, Flur 5. OG, nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Klarstellung der baurechtlichen Situation. Dazu wird der bestehende Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben. Die baurechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.

Bebauungsplan HU2:

  • Planderzeit rechtskräftiger Bebauungsplan, der aufgehoben werden soll6 MB
  • Textliche Festsetzungenderzeit rechtskräftiger Bebauungsplan, der aufgehoben werden soll500 KB

Textteil: